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Elternzeit

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Vater spielt mit seinem Sohn auf dem Sofa.
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Arsenii Palivoda

Elternzeiten bzw. Zeiten des Erziehungsurlaubes müssen nicht auf die Wartezeit für eine Besitzstandskomponente in der betrieblichen Altersversorgung angerechnet werden. Das geht aus einer Entscheidung des BAG hervor. Eine etwaige mittelbare Diskriminierung von Frauen sei objektiv gerechtfertigt, so die Erfurter Bundesrichter.

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Die Unternehmen in Deutschland können ihren Beschäftigten noch bis Ende dieses Jahres einen Betrag in Höhe von bis zu 3.000 Euro als Inflationsausgleichsprämie steuer- und abgabenfrei gewähren. Laut dem LAG Düsseldorf dürfen Arbeitgeber tariflich geregelte Inflationsausgleichszahlungen während der Elternzeit aussetzen.

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