An Feiertagen darf laut Gesetz nicht gearbeitet werden. Für bestimmte Branchen und Jobs gelten Ausnahmen von diesem Beschäftigungsverbot. Wo gearbeitet werden darf, sehen Tarifverträge zum Teil einen Anspruch auf einen Feiertagszuschlag vor. Dieser setzt laut dem BAG voraus, dass der Feiertag am regelmäßigen Beschäftigungsort ist.