Wer sich über mehrere Jahre hinweg wiederholt unmittelbar nach abgelehnten
Urlaubsverlängerungen arbeitsunfähig meldet, muss damit rechnen, dass der
Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert wird und somit ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung entfällt.
Ein ärztliches Attest hat einen hohen Beweiswert. Stellt ein Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) aus, ohne den Patienten persönlich untersucht zu haben, kann der Arbeitgeber berechtigte Zweifel an der AU haben. Laut dem LAG Niedersachsen besteht in einem solchen Fall kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Ein „gelber Schein“ unmittelbar nach der Kündigung bis zum Beginn des Resturlaubs? Das kann Zweifel am Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) wecken. Ein Arbeitgeber hatte solche Zweifel geäußert, die jedoch nach der Beweisaufnahme vor dem LAG Düsseldorf ausgeräumt waren.
Der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) kann laut einem Urteil des LAG Köln durch das Vorbringen des Arbeitnehmers erschüttert werden. In einem solchen Fall kehrt sich die Darlegungs- und Beweislast um, d. h., der Arbeitnehmer muss seine Arbeitsunfähigkeit konkret nachweisen.
Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) darf laut einem Beschluss des LAG München Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU-Bescheinigungen) schwerbehinderter Beschäftigter nicht an den Arbeitgeber weiterleiten. Eine solche Weiterleitung zähle nicht zu den gesetzlich vorgesehenen Aufgaben der SBV.
Bezweifelt ein Arbeitgeber die Richtigkeit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) und gelingt es ihm, den Beweiswert der AU zu erschüttern, muss der Arbeitnehmer nachweisen, dass er tatsächlich krank war. Zu diesem Zweck kann laut dem ArbG Berlin die Vernehmung des behandelnden Arztes als Zeuge geboten sein.
Für die Übermittlung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) an die Krankenkassen sind seit Anfang 2021 die Ärzte zuständig. Deshalb hat ein Versicherter laut BSG auch dann Anspruch auf Krankengeld, wenn seine Krankschreibung verspätet bei der Krankenkasse eingeht, weil die Arztpraxis eine pünktliche Übermittlung versäumt hat.
Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) hat einen hohen Beweiswert. Dieser kann laut einem Urteil des BAG erschüttert sein, wenn ein Beschäftigter nach seiner Kündigung Atteste vorlegt, die passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfassen, und er am ersten Tag nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine neue Beschäftigung aufnimmt.