Vor der Wahl werben die Kandidaten aktiv um die Stimmen der Beschäftigten. Wer im Wahlkampf bestimmte Kandidaten – einschließlich seiner eigenen Kandidatur – unterstützen möchte, darf seine Meinung über die Konkurrenz offen äußern – auch in zugespitzter Form.
Beschäftigte müssen es laut einer Entscheidung des Sächsischen LAG hinnehmen, dass der Betriebsrat von seinem Einsichtsrecht in die Bruttoentgeltlisten Gebrauch macht. Sie können der Einsichtnahme nicht widersprechen.
Die Betriebsratswahlen werfen ihre Schatten voraus. Haben Sie schon einen Wahlvorstand bestellt? Über den Zeitpunkt der Bestellung und die Anzahl der Wahlvorstände entscheiden Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen im Gremium nach eigenem Ermessen. Laut einem Beschluss des LAG Hamm muss es der Arbeitgeber hinnehmen, wenn der Betriebsrat bereits im Sommer den Wahlvorstand für die im Frühjahr stattfindende Wahl bestellt und dieser statt aus den üblichen drei Mitgliedern plötzlich aus neun besteht.
Wenn Beschäftigte in einem Betrieb ihre Arbeit niederlegen, um Kollegen in einem anderen Unternehmen zu unterstützen, sprechen Juristen von einem Solidarstreik. Laut dem LAG Köln sind solche Unterstützungsstreiks erlaubt, wenn sie ein rechtmäßiges Tarifziel verfolgen.
Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift erst nach Ablauf einer sechsmonatigen Wartezeit. Wird eine Arbeitnehmerin aus einem Leiharbeitsverhältnis in eine Festanstellung übernommen, so wird die Zeit der Leiharbeit laut einem Urteil des Sächsischen LAG bei der Wartezeit nicht berücksichtigt.
Kann eine Arbeitnehmerin Urlaubsabgeltung für nicht genommenen Urlaub verlangen, wenn der Arbeitsvertrag zwar eine unwirksame Klausel zur Pauschalabgeltung enthält, aber die tarifliche Ausschlussfrist bereits abgelaufen ist? Das LAG Baden-Württemberg hat die Frage mit einem klaren „Nein“ beantwortet.
Die Anzahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer im Betrieb entscheidet über die Größe des Betriebsratsgremiums. Laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts darf dabei nicht jede im Betrieb tätige Person automatisch auf die Wählerliste gesetzt werden. Vertretungskräfte sind bei der Ermittlung der Belegschaftsstärke zumeist außen vor.
Laut einer Entscheidung des BAG liegt ein Verstoß gegen wesentliche Wahlvorschriften vor, wenn auf den Stimmzetteln sämtliche Bewerber einer Liste aufgeführt werden. Der Beschluss macht deutlich, wie wichtig die sorgfältige Beachtung der Wahlordnung ist, um Anfechtungen zu vermeiden und die Rechtmäßigkeit der Wahl zu sichern.
In diesem Beitrag fassen wir für Sie wichtige Gerichtsentscheidungen zur Betriebsratswahl in kompakten Leitsätzen zusammen. So erhalten Sie einen zügigen Überblick über wesentliche Rechtsfragen. Im Fokus stehen dabei die Themen Wahlvorstand, Wahlordnung, Wahlausschreiben, Stimmabgabe und Anfechtung.