Nach einer Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein unterliegt die Auslagerung einer internen Meldestelle an eine externe Kanzlei der Mitbestimmung des Betriebsrats – andernfalls entstünde eine „ungewollte Schutzlücke“.
Ist das Erschleichen dreier Schrauben eine bloße Lappalie oder ein triftiger Kündigungsgrund? Das ArbG Bonn entschied, dass ein Betriebsratsvorsitzender nach mehr als 30 Jahren Betriebszugehörigkeit nicht fristlos entlassen werden darf, weil er drei Schrauben im Wert von 28 Cent an einen Kollegen weitergegeben hatte.
52 % aller Beschäftigten erhielten im vergangenen Jahr Weihnachtsgeld. Laut einem Urteil des ArbG Offenbach sind Arbeitgeber berechtigt, das Weihnachtsgeld anteilig für Zeiten einer Streikteilnahme zu kürzen – vorausgesetzt, es besteht eine entsprechende neutrale Kürzungsregelung für Fehlzeiten, etwa in einer Betriebsvereinbarung.
Qualifiziertes Personal zu finden, gestaltet sich in vielen Branchen schwierig. Manche Arbeitgeber zahlen ihren Beschäftigten deshalb eine Recruiting-Prämie, wenn sie qualifizierte Mitarbeiter für das Unternehmen gewinnen. Laut dem LAG Schleswig-Holstein ist die Einführung einer solchen Prämie grundsätzlich zustimmungsfrei.
Wird den Betriebsparteien ein Einigungsstellenspruch in einer Fassung zugeleitet, die nicht vollständig mit dem von der Einigungsstelle tatsächlich beschlossenen Spruch übereinstimmt, ist der Spruch nach einem Urteil des BAG unwirksam. Eine spätere Berichtigung durch den Vorsitzenden genügt nicht, um diesen Mangel zu heilen.
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) stellt im Zuge eines Personalabbaus eine Hürde für Arbeitgeber dar. Entscheidend für seine Anwendung ist laut einem Urteil des LAG Berlin-Brandenburg die Zahl der regelmäßig Beschäftigten zum Zeitpunkt der unternehmerischen Entscheidung und nicht die Belegschaftsstärke zum Kündigungszeitpunkt.
Bloßer Verdacht reicht nicht für Rauswurf: Eine Verdachtskündigung ohne Anhörung des betroffenen Beschäftigten ist unwirksam. Ein Urteil des ArbG Bocholt stellt klar, dass Arbeitgeber den Sachverhalt sorgfältig prüfen und dem Beschäftigten Gelegenheit zur Stellungnahme geben müssen, bevor sie eine Verdachtskündigung aussprechen.
Als engagiertes Betriebsratsmitglied wissen Sie, dass der gesetzliche Urlaubsanspruch in der Regel am 31.03. des Folgejahres automatisch verfällt. Für den Fall einer Langzeiterkrankung kann der Urlaubsanspruch laut einem Urteil des BAG arbeitsvertraglich teilweise über den Übertragungszeitraum hinaus gesichert werden.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem aktuellen Urteil die Rechte von Eltern behinderter Kinder gestärkt. Demnach müssen Arbeitgeber die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen so anpassen, dass die notwendige Betreuung möglich ist – solange sie dadurch nicht unverhältnismäßig belastet werden.