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Autor: cheliu

Belastbare Infos sind das A und O für erfolgreiches Betriebsratshandeln

Bevor der Betriebsrat angesichts eines angekündigten Stellenabbaus aktiv wird, muss er möglichst viele Informationen sammeln, um sich ein genaues Bild von der aktuellen betrieblichen Situation und den zu erwartenden Auswirkungen der beabsichtigten Stellenstreichungen machen zu können.

Die Rolle des Betriebsrats beim Stellenabbau

Die Zeichen für die Wirtschaft stehen auf Sturm: Die Bundesregierung geht für 2024 von einem Rückgang der Wirtschaftsleistung um 0,2 % aus. Die Folgen für die Beschäftigten sind fatal, denn immer mehr angeschlagene Unternehmen bauen Stellen ab. Drohen in einem Betrieb Entlassungen, ist der Betriebsrat gefordert.

Wünsche unbeachtlich: Freistellung ist kein Zusatzurlaub

Wer als Betriebsratsmitglied in seiner Freizeit Betriebsratsarbeit leistet, kann vom Arbeitgeber als Kompensation die bezahlte Freistellung von der Arbeit verlangen. Laut dem BAG muss der Arbeitgeber bei der zeitlichen Festlegung der Arbeitsbefreiung – anders als beim Urlaub – nicht den Wünschen des Betriebsratsmitgliedes folgen. Vorschau Betriebsratswahl

Folgeschaden nach Schweinegrippe- Impfung kann Arbeitsunfall sein

Der Leiter einer Krankenhausküche litt nach einer Impfung gegen das Schweinegrippevirus unter Fieberschüben und klagte deshalb auf Anerkennung als Arbeitsunfall. Das Bundessozialgericht (BSG) entschied, dass eine Impfung als Unfall am Arbeitsplatz gelten könne, wenn sie mit der versicherten Tätigkeit in einem inneren Zusammenhang stehe.

Verstoß gegen Sicherheitsanweisungen rechtfertigt Rauswurf

Verletzt ein Arbeitnehmer wiederholt und in grober Weise grundlegende Sorgfaltspflichten, so handelt es sich laut einem Urteil des LAG Niedersachsen dabei um ein arbeitsplatzunabhängiges Fehlverhalten, das dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz im Betrieb unzumutbar macht.

Verstoß gegen Friedenspflicht verhindert Kita-Streik

Klare Ansage des LAG Berlin: In den Kitas der Kita-Eigenbetriebe des Landes Berlin darf nicht gestreikt werden. Der aktuelle Streik sei rechtswidrig, weil die Gewerkschaft ver.di mit einem Teil ihrer Streikforderungen gegen die Friedenspflicht verstoße. Sie müsse ihren Aufruf zu dem Streik öffentlich widerrufen.

Kein Unterlassungsanspruch bei Betriebsänderungen

Will der Arbeitgeber eine Betriebsänderung durchführen, muss er den Betriebsrat zuvor unterrichten und die geplante Umstrukturierung mit ihm beraten. Zur Sicherung dieser Beteiligungsrechte steht dem Betriebsrat laut einem Beschluss des LAG Nürnberg kein im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzbarer Unterlassungsanspruch zu.

Benachteiligte Managerin klagt erfolgreich auf höheres Gehalt

Eine Managerin fühlte sich aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert, weil sie im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen auf der gleichen Führungsebene weniger verdiente. Das LAG Baden-Württemberg sprach ihr nach entsprechender Klage ein höheres Gehalt in Höhe der Differenz der Mediane der männlichen und weiblichen Vergleichsgruppe zu.

Bundessozialgericht bejaht Wegeunfall nach Wochenendausflug

Verunglückt eine Beschäftigte nach einem privaten Wochenendausflug auf dem Weg zu ihrer Wohnung, weil sie dort Arbeitsschlüssel und -unterlagen vor ihrem Arbeitsantritt abholen wollte, so kann darin laut einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) ein dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegender Arbeitsunfall zu sehen sein.

Arbeitgeber trägt Risiko für rechtzeitigen Zugang der Ausfallanzeige

Wählt ein Arbeitgeber den „weniger sicheren Übermittlungsweg per Post“, um der Arbeitsagentur eine Anzeige über Arbeitsausfall zukommen zu lassen, so ist er laut einem Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen selbst schuld und muss die entsprechenden Konsequenzen tragen, wenn die Anzeige unerwartet spät zugeht.
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