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Schwerbehinderung

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Werden Ort und Zeit für das Öffnen der Briefwahlunterlagen nicht gesondert bekannt gemacht, ist die Wahl der Schwerbehindertenvertretung nicht zwingend unwirksam. Nach dem BAG bleibt die Öffentlichkeit gewahrt, wenn der Wahlvorstand die Unter­lagen vor der Auszählung in der angekündigten öffentlichen Sitzung öffnet und prüft.

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Versetzung an entfernten Arbeitsort muss verhältnismäßig sein
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Auch eine weit gefasste Klausel im Arbeitsvertrag zum Einsatzort ist kein Freibrief für Versetzungen. Soll ein schwerbehinderter Beschäftigter an einem weit entfernten Standort eingesetzt werden, muss der Arbeitgeber die betrieblichen Interessen gegen dessen gesundheitliche Belastungen abwägen. Das hat das ArbG Krefeld entschieden.

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„Kenntnis“ der SBV ist keine Zustimmung
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Die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung (SBV) vor einer Kündigung schwerbehinderter Beschäftigter ist keine bloße Formsache. Solange das Anhörungsverfahren nicht ordnungsgemäß abgeschlossen ist, darf die Kündigung grundsätzlich nicht erklärt werden. Der bloße Vermerk „Kenntnis“ genügt hierfür nicht.

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AGG-Entschädigung nur bei Kenntnis der Schwerbehinderung
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Der besondere Schutz schwerbehinderter Bewerber wirkt nur, wenn der potenzielle Arbeitgeber klar und nachvollziehbar über die Schwerbehinderung informiert wurde. Das ArbG Mannheim entschied, dass versteckte oder unvollständige Angaben in Anlagen oder an unerwarteter Stelle den Schwerbehindertenschutz nicht auslösen.

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Kommune muss Ersatztermin für Vorstellungsgespräch anbieten
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Öffentliche Arbeitgeber müssen schwerbehinderten Bewerbern einen Ersatztermin für ein Vorstellungsgespräch anbieten, wenn diese den ursprünglichen Termin aus triftigem Grund nicht wahrnehmen können. Unterbleibt dies, kann das ein Indiz für eine Diskriminierung sein und AGG-Entschädigungsansprüche auslösen.

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Rund 52 Prozent der Beschäftigten in Deutschland erhalten mit dem November- oder Dezembergehalt ein Weihnachtsgeld. Bei tarifgebundenen Beschäftigten liegt die Quote sogar bei ca. 75 Prozent. Bei der Berechnung der Höhe eines Urlaubsabgeltungsanspruches bleibt Weihnachtsgeld nach einem Urteil des LAG Baden-Württemberg außen vor.

Immer häufiger googeln Arbeitgeber Bewerber – doch das kann Folgen haben. Ein Volljurist hatte vom LAG Düsseldorf 1.000 Euro Schadensersatz zugesprochen bekommen, weil die Universität Düsseldorf seine Vorstrafe online recherchiert hatte. Das BAG bestätigte nun, dass dem Juristen kein höherer Betrag zusteht.

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Angepasste Arbeitsbedingungen
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem aktuellen Urteil die Rechte von Eltern behinderter Kinder gestärkt. Demnach müssen Arbeitgeber die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen so anpassen, dass die notwendige Betreuung möglich ist – solange sie dadurch nicht unverhältnismäßig belastet werden.

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AGG-Entschädigung
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Öffentliche Arbeitgeber müssen Menschen mit einer Schwerbehinderung, die sich auf eine freie Stelle bewerben, in der Regel zu einem Vorstellungsgespräch einladen. Fehlende formale Nachweise für gängige MS-Office-Kenntnisse genügen laut einem Urteil des ArbG Essen nicht, um eine „offensichtliche Ungeeignetheit“ anzunehmen.

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Schwerbehinderte Beschäftigte genießen besonderen Schutz. Bei Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein Präventionsverfahren einzuleiten. Das BAG hat nun klargestellt, dass diese Pflicht in der Probezeit nicht besteht, da das Präventionsverfahren an das Kündigungsschutzgesetz geknüpft sei.

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