Wer als Entscheidungsträger in einem Unternehmen eine unberechtigte Höhergruppierung von Betriebsratsmitgliedern abnickt, die dadurch ein unangemessen hohes Gehalt kassieren, riskiert seinen Job. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main hervor.
Wo gehobelt wird, fallen bekanntlich auch Späne – das gilt besonders am Arbeitsplatz, wo es zu Konflikten kommen kann, in denen es auch mal hitzig zugeht und unschöne Worte fallen. Das LAG Düsseldorf entschied kürzlich: Nicht jede unbedachte oder grobe Äußerung gegenüber Vorgesetzten rechtfertigt automatisch eine Kündigung.
Der EuGH hat auf eine Vorlage des BAG bestätigt, dass eine fehlende oder fehlerhafte Massenentlassungsanzeige zur Unwirksamkeit von Kündigungen führen kann. Ohne ordnungsgemäße Anzeige beginnt die 30-tägige Entlassungs-Sperrfrist nicht zu laufen. Eine nachträgliche Korrektur kommt nicht in Betracht.
Wer als Arbeitnehmer in einem Gerichtsverfahren gegen seinen Arbeitgeber vorsätzlich die Unwahrheit sagt, um seine Erfolgsaussichten zu verbessern, verletzt in erheblicher Weise seine arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflicht und muss deshalb nach einem Urteil des LAG Niedersachsen mit seinem Rauswurf rechnen.
Wer sich per Mausklick krankschreiben lässt, ohne einen Arzt zu konsultieren, riskiert laut einem aktuellen Urteil des LAG Hamm seinen Job. Demnach verletzt eine online erworbene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ohne ärztliches Gespräch die arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflicht in erheblicher Weise.
Im Zuge eines Betriebsübergangs sind die Beschäftigten vor Kündigungen geschützt. Das ArbG Herford stellte unlängst klar, dass die bloße Mitnahme einzelner Gegenstände, die Verwertung der Marke oder eine Adressänderung nicht automatisch einen Betriebsübergang begründen.
Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift erst nach Ablauf einer sechsmonatigen Wartezeit. Wird eine Arbeitnehmerin aus einem Leiharbeitsverhältnis in eine Festanstellung übernommen, so wird die Zeit der Leiharbeit laut einem Urteil des Sächsischen LAG bei der Wartezeit nicht berücksichtigt.
Unbezahlte Überstunden sind ein Dauerbrenner in der arbeitsgerichtlichen Praxis. Ein Lkw-Fahrer, der 572 Überstunden schwarz bezahlt bekommen hatte, behauptete in einem Prozess, nichts erhalten zu haben. Diese Lüge kostete ihn den Job. Das LAG Rheinland-Pfalz entschied: Wer bewusst lügt, riskiert die Kündigung.
Das LAG Schleswig-Holstein hat den Betriebsratsgremien den Rücken gestärkt. Arbeitgeber dürfen im Kündigungsschutzprozess keine neuen Pflichtverletzungen einführen, wenn diese nicht ausdrücklich Gegenstand der Betriebsratsanhörung waren.
Überträgt ein Arbeitgeber das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) einem externen Dienstleister, so kann er die Verantwortung für Verfahrensfehler nicht einfach abwälzen. Solche Fehler werden laut dem LAG Baden-Württemberg dem Arbeitgeber zugerechnet und können die Unwirksamkeit einer Kündigung nach sich ziehen.