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Kündigung

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Verwendet ein Arbeitgeber im Kündigungsschreiben einen falschen Firmenstempel, hat dies laut einem Urteil des ArbG Suhl keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der Kündigung, sofern der Aussteller der Kündigung für den Gekündigten dennoch eindeutig erkennbar sei.

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Richter und Justitia
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Das LAG Berlin-Brandenburg hat die fristlose Kündigung eines Redakteurs als wirksam erachtet, der sich in den sozialen Netzwerken antisemitisch geäußert hatte. Sein Berufen auf das Grundrecht auf Meinungsfreiheit war erfolglos geblieben, weil er als Angestellter eines Tendenzbetriebes verpflichtet ist, die Tendenz seines Arbeitgebers zu wahren.

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„Personaleinsparung“ rechtfertigt keine betriebsbedingte Kündigung
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Dass ein Arbeitgeber Kündigungen ausspricht, um Personalkosten zu sparen, kommt häufiger vor. Die von der Rechtsprechung für diesen Fall entwickelten Anforderungen sind jedoch hoch. Laut dem ArbG Erfurt muss der Arbeitgeber seine Entscheidung hinsichtlich ihrer organisatorischen Durchführbarkeit und zeitlichen Nachhaltigkeit verdeutlichen.

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Manipulation einer Patientenakte rechtfertigt sofortigen Rauswurf
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Eine fristlose Kündigung steht und fällt mit dem Vorliegen eines wichtigen Grundes nach § 626 Abs. 1 BGB. Vor Gericht wird oft darüber gestritten, ob der zugrunde liegende Sachverhalt die Anforderungen dieser Vorschrift erfüllt. Laut dem LAG Thüringen ist das der Fall, wenn eine Praxisangestellte eine Patientenakte manipuliert.

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Schwarz statt Rot: Verstoß gegen Kleiderordnung kann Job kosten
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Seine Abneigung gegen die Farbe Rot wurde einem Arbeitnehmer zum Verhängnis. Weil er sich beharrlich weigerte, die vom Arbeitgeber geforderte rote Arbeitsschutzhose zu tragen, verlor er seinen Job. Laut dem Urteil des LAG Düsseldorf durfte der Arbeitgeber aufgrund seines Weisungsrechts das Tragen einer roten Arbeitsschutzhose anordnen.

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Baumeister
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Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) sind mit Zustimmung des Betriebsrats zu bestellen und abzuberufen. So will es das Gesetz. Sofern der Betriebsrat der Kündigung einer Sifa ausdrücklich zugestimmt hat, ist die Kündigung auch wirksam, wenn er zur Abberufung der Sifa nicht explizit „Ja“ gesagt hat.

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Oberkörper in schwarzem Anzug hält Papierstapel vor seiner Brust
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Als engagiertes Betriebsratsmitglied wissen Sie, dass der Betriebsrat den Arbeitgeber nicht unmittelbar daran hindern kann, ein Arbeitsverhältnis zu kündigen. Mittelbar nimmt das Gremium hingegen Einfluss, weil sich die im Vorfeld einer Kündigung obliga­torische Anhörung für so manchen Arbeitgeber als unüberwindbare Hürde erweist.

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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
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Laut dem BAG kann der Beweiswert „passgenauer“ Krankschreibungen, die zeitgleich mit dem Ende der Kündigungsfrist ablaufen, erschüttert sein. Aufgrund des hohen Beweiswertes einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) sind laut dem LAG Köln jedoch nicht bei jeder Ungereimtheit Zweifel am Beweiswert einer AU angebracht.

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Richter und Justitia
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In Berufen mit Publikumsverkehr kann es mitunter vorkommen, dass die Nerven blank liegen. Auch wenn es schwer fällt, sollten Beschäftigte in solchen Situationen möglichst gelassen bleiben und sich nicht zu unüberlegten Handlungen hinreißen lassen. Denn eine Überreaktion kann laut dem ArbG Göttingen im Verlust des Arbeitsplatzes münden.

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EuGH§auf Würfel geschrieben
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Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) muss der Arbeitgeber auch einen befristet beschäftigten Arbeitnehmer über die Gründe einer ordentlichen Kündigung informieren, sofern eine solche Mitteilung bei unbefristet beschäftigten Arbeitnehmern vorgesehen ist.

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