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Rechte des Betriebsrates

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Prämie
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Qualifiziertes Personal zu finden, gestaltet sich in vielen Branchen schwierig. Manche Arbeitgeber zahlen ihren Beschäftigten deshalb eine Recruiting-Prämie, wenn sie qualifizierte Mitarbeiter für das Unternehmen gewinnen. Laut dem LAG Schleswig-Holstein ist die Einführung einer solchen Prämie grundsätzlich zustimmungsfrei.

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Unvollständiger Einigungsstellenspruch
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Wird den Betriebsparteien ein Einigungsstellenspruch in einer Fassung zugeleitet, die nicht vollständig mit dem von der Einigungsstelle tatsächlich beschlossenen Spruch übereinstimmt, ist der Spruch nach einem Urteil des BAG unwirksam. Eine spätere Berichtigung durch den Vorsitzenden genügt nicht, um diesen Mangel zu heilen.

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Betriebsbeschluss
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Betriebsratsbeschlüsse können laut einem Beschluss des BAG auch dann wirksam sein, wenn ein Mitglied des Gremiums kurzfristig verhindert ist und ein Ersatzmitglied nicht mehr rechtzeitig geladen werden konnte. Der Betriebsratsvorsitzende darf in solchen Fällen auf die Beschlussfähigkeit des Gremiums vertrauen.

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E-Mail weiterleiten
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Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) darf laut einem Beschluss des LAG München Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU-Bescheinigungen) schwerbehinderter Beschäftigter nicht an den Arbeitgeber weiterleiten. Eine solche Weiterleitung zähle nicht zu den gesetzlich vorgesehenen Aufgaben der SBV.

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Urteilsverfahren
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Das Hessische LAG hat klargestellt, dass über die Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte eines Betriebsratsmitgliedes im Urteilsverfahren zu entscheiden ist – auch dann, wenn der Anspruch auf das kollektive Behinderungsverbot aus § 78 BetrVG gestützt werde. Die Verfahrensart richte sich nach dem Arbeitsverhältnis.

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Veta
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Bei personellen Maßnahmen hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Möchte er seine Zustimmung verweigern, muss das Veto auf konkreten und rechtlich tragfähigen Gründen beruhen.

Transparenz bei der Vergütung ist ein zentrales Anliegen des Betriebsrats. Das BAG hat geurteilt, dass der Betriebsrat nicht nur Anspruch auf Einsicht in die Entgeltlisten hat, sondern ein umfassendes Informationsrecht bei allen Vergütungsfragen. Dieses Recht ist eigenständig und darf nicht durch speziellere Regelungen eingeschränkt werden.

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Willkürliche Vergütungskürzung
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Freigestellte Betriebsratsmitglieder haben nach dem Ende der Freistellung laut einem Beschluss des LAG Niedersachsen Anspruch auf eine Vergütung entsprechend ihrer fiktiven beruflichen Entwicklung – so, wie sie sich ohne Betriebsratstätigkeit entwickelt hätten. Rückforderungen der Arbeitgeber sind nur begrenzt möglich.

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Fragenkatalog im Kündigungsverfahren
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Steht eine Kündigung im Raum, scheuen manche Arbeitgeber nicht davor zurück, die gesamte Belegschaft systematisch zu befragen, um belastende Informationen zu sammeln. Ein Urteil des LAG Niedersachsen zeigt, unter welchen Voraussetzungen eine solche Mitarbeiterbefragung zulässig sein kann.

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Okay des Betriebsrates
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Dass die Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen kein „Kann“, sondern ein „Muss“ ist, zeigt ein Beschluss des ArbG Herne. Ein Arbeitgeber hatte einen Beschäftigten auf eine neu geschaffene Führungsposition versetzt – ohne Zustimmung des Betriebsrats. Er meinte, es handle sich um einen leitenden Angestellten.

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