Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüche wegen Verstößen gegen den Auskunftsanspruch aus Art. 15 DSGVO ist ein Dauerbrenner vor den Arbeitsgerichten. Das BAG hat jüngst entschieden, dass Arbeitgebern bei unterlassener Auskunftserteilung Schadenersatzforderungen drohen – sofern ein Schaden nachweisbar ist.
Als engagiertes Betriebsratsmitglied wissen Sie, dass die Anhörung des Betriebsrats im Vorfeld einer Kündigung keine bloße Förmelei ist, sondern ein unverzichtbares Verfahren, um das Gremium in die Lage zu versetzen, Einfluss auf die Willensbildung des Arbeitgebers zu nehmen. Fehler bei der Anhörung verzeihen die Gerichte nicht.
Finden Betriebsrat und Arbeitgeber in einer Angelegenheit keine einvernehmliche Lösung, kann die Einigungsstelle angerufen werden und eine rechtsverbindliche Entscheidung treffen. In der Regel besteht sie aus je zwei Beisitzern pro Betriebspartei. Abhängig vom Streitgegenstand können es laut dem LAG Köln aber auch mehr Beisitzer sein.
Das ArbG Bonn hat die Rechte von Betriebsratsmitgliedern im Zuge der Unterstützung von Beschäftigten in Beschwerdeverfahren gestärkt. Danach sind Betriebsratsmitglieder unter bestimmten Voraussetzungen dazu befugt, relevante Informationen, auch wenn diese einen privaten Charakter aufweisen, an die Personalabteilung weiterzugeben.
Plant der Arbeitgeber den Einsatz von „psychischen Ersthelfenden“ für Beschäftigte mit psychischen Problemen, so hat der Betriebsrat laut einem Beschluss des LAG Rheinland-Pfalz hierbei kein Mitbestimmungsrecht.
Ein Widerspruch des Betriebsrats gegen eine Kündigung kann dem Gekündigten einen Weiterbeschäftigungsanspruch verschaffen – auch bei einer verhaltensbedingten Kündigung. Durch Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen kann ein verhaltensbedingter Kündigungsgrund laut dem ArbG Gera jedoch nicht entfallen.
In Betrieben mit mehr als 100 Beschäftigten ist der Betriebsrat verpflichtet, einen Wirtschaftsausschuss zu bilden. In karitativ tätigen Unternehmen, die dem sogenannten Tendenzschutz unterliegen, besteht diese Pflicht nicht. Laut einem Beschluss des LAG Niedersachsen sind soziale Einrichtungen nicht automatisch karitativ tätig.
Gehen die Meinungen der Betriebsparteien in einer mitbestimmungspflichtigen Angelegenheit auseinander und ist kein Kompromiss in Sicht, schlägt die Stunde der Einigungsstelle. Nach einem Urteil des LAG Rheinland-Pfalz kann der Arbeitgeber diese auch dann anrufen, wenn der Betriebsrat im Vorfeld Verhandlungen verweigert hat.
Will der Arbeitgeber eine neu geschaffene Stelle besetzen, so benötigt er hierfür die Zustimmung des Betriebsrats. Ist der auserkorene Bewerber vom Geltungsbereich des im Betrieb anwendbaren Tarifvertrages ausgenommen, hat der Betriebsrat keinen Grund, seine Zustimmung zur Einordnung des Bewerbers als AT-Angestellter zu verweigern.