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Rechte des Betriebsrates

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Nicht ohne Betriebsrat: Arbeitge­berin muss „Inhousing“ unterlassen
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/MangoStar_Studio

Interne Schulungen für Beschäftigte, die über reine Arbeitsplatzunterweisungen hinausgehen, darf der Arbeitgeber nicht durchführen, ohne den Betriebsrat beteiligt zu haben. Tut er es dennoch, kann das Gremium weitere Schulungen wegen Verletzung seines Mitbestimmungsrechts aus § 98 BetrVG per einstweiliger Verfügung untersagen lassen.

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Mitbestimmung: Betriebsrat muss Fragebogen absegnen
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Will ein Arbeitgeber zur Aufklärung einer Straftat einen standardi­sierten Fragebogen zur Befragung der Belegschaft verwenden, so benötigt er die Zustimmung des Betriebsrats, sofern der Fragen­katalog personenbezogene Fragen enthält.

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Arbeitgeber darf Betriebsratsbüro nicht eigenmächtig „umziehen“
Bild: © AnnaStills/iStock/Getty Images Plus

Laut einem Beschluss des hessischen LAG darf ein Arbeitgeber nicht eigenmächtig das dem Betriebsrat überlassene Büro ausräumen und einen Umzug durchführen. Für einen solchen Umzug benötigt der Arbeitgeber das Einverständnis des Betriebsrats. Anderenfalls liegt verbotene Eigenmacht vor, gegen die der Betriebsrat gerichtlich vorgehen kann.

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Betriebsrat kann fehler­haften Beschluss „heilen“
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Auch wenn der ursprüngliche Beschluss zur Beauftragung eines Anwalts unwirksam war, kann der Betriebsrat laut dem BAG die Freistellung von den Anwaltskosten vom Arbeitgeber fordern, wenn er den unwirksamen Beschluss nachträglich „geheilt“ hat.

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Kein umfassendes Mitbestimmungsrecht bei Gefährdungsbeurteilungen
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Mit einer Gefährdungsbeurteilung sollen potenzielle Gefährdungen am Arbeitsplatz frühzeitig erkannt und durch geeignete Schutzmaßnahmen vermieden werden. Der Betriebsrat spielt hierbei eine zentrale Rolle. Sein Mitbestimmungsrecht ist jedoch inhaltlich beschränkt, z. B. auf die Festlegung der konkreten Vorgehensweise.

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Kein Ausschluss wegen Pflichtverletzung aus vorheriger Amtszeit
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Klare Ansage des BAG: Nach erfolgter Neuwahl des Betriebsrats in einem Unternehmen kann ein (wieder) in das Gremium gewähltes Betriebsratsmitglied nicht wegen einer in der abgelaufenen Amtszeit begangenen groben Pflichtverletzung aus dem neu gewählten Betriebsrat ausgeschlossen werden.

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Leitende Angestellte tragen bedeutende Personalverantwortung
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Allein der Umstand, dass eine Führungskraft dazu befugt ist, Personal eigenständig einzustellen und zu entlassen, macht sie noch nicht zu einer leitenden Angestellten. Laut dem hessischen LAG bedarf es hierfür einer bedeutenden unternehmerischen Personalverantwortung, die über die bloße Personalentscheidungsbefugnis hinausgeht.

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Kein Vetorecht nach Einsatz digitaler Fragebögen
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Bedient sich der Arbeitgeber im Rahmen eines Auswahlverfahrens der Hilfe digitaler Interviewbögen, denen der Betriebsrat im Vorfeld nicht zugestimmt hatte, so berechtigt dies das Gremium laut BAG nicht dazu, ein Veto gegen eine Versetzung einzulegen.

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Kompetenzgerangel endet zugunsten des Konzernbetriebsrats
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In global agierenden Konzernen ist nicht immer auf den ersten Blick klar, ob der Konzernbetriebsrat, ein Gesamtbetriebsrat oder ein örtlicher Betriebsrat für die Behandlung einer Angelegenheit zuständig ist. Bei unternehmensübergreifenden Compliance-Maßnahmen ist laut dem LAG Köln der Konzernbetriebsrat zuständig.

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Keine interne Stellenausschreibung: Betriebsrat darf Veto einlegen
Bild: © AntonioGuillem/iStock/Getty Images Plus

Laut dem Betriebsverfassungsgesetz können Sie und Ihre Betriebsratskolleginnen und -kollegen von Ihrem Arbeitgeber verlangen, freie Stellen vor ihrer Besetzung intern auszuschreiben. Ignoriert Ihr Arbeitgeber diese Forderung und besetzt einen Arbeitsplatz mit einem externen Bewerber, können Sie die Zustimmung zu der Einstellung verweigern.

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