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Betriebsrat scheitert mit Antrag auf Abberufung einer Ausbilderin
Bild: © Andrii-Yalanskyi-iStock-Getty-Images-Plus

Der Betriebsrat kann die Abberufung eines Ausbilders verlangen, wenn dieser seine Aufgaben vernachlässigt oder fachlich bzw. persönlich ungeeignet ist. Ein Abberufungsantrag muss belastbare und belegbare schwerwiegende Gründe enthalten. Ein einmaliger Vorfall oder subjektive Bewertungen reichen hierfür laut dem LAG Rheinland-Pfalz nicht.

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BVerfG: Kirchenmitgliedschaft darf Einstellungsvoraussetzung sein
Bild: © Darwin-Brandis-iStock-Getty-Images-Plus

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Rechte kirchlicher Arbeitgeber deutlich gestärkt. Sie dürfen bei der Besetzung von Stellen die Mitgliedschaft in ihrer Kirche als Voraussetzung festlegen – sofern dies plausibel mit dem kirchlichen Auftrag oder dem religiösen Profil der Tätigkeit begründet werden kann.

Nicht jeder Unfall im Homeoffice steht automatisch unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Entscheidend ist, ob ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Unfall und der beruflichen Tätigkeit besteht. Bei einem Sprung aus dem Fenster wegen eines explodierenden Akkus ist das laut dem LSG Berlin-Brandenburg nicht der Fall.

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BAG zu Equal-Pay: Einzelner Kollege genügt als Vergleichsmaßstab
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Erfreuliche Nachrichten aus Erfurt: Das BAG hat entschieden, dass Frauen beim Gehaltsvergleich nicht mit dem Durchschnittslohn Vorlieb nehmen müssen. Sie dürfen sich vielmehr am Gehalt des bestbezahlten männlichen Kollegen orientieren – sofern dieser die gleiche oder eine gleichwertige Tätigkeit ausübt.

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Wer bereits vor einem anerkannten Arbeitsunfall an einer chronischen Schmerzstörung litt, muss nachweisen, dass spätere Beschwerden eindeutig auf den Unfall zurückzu­führen sind. Fehlt dieser Nachweis, entfallen laut einer Entscheidung des LSG Baden-Württemberg Ansprüche auf Verletztengeld, Heilbehandlung und Haushaltshilfe.

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Kein automatischer Urlaubsverfall bei Mutterschutz und Elternzeit
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/NataliaDeriabina

Während Mutterschutz und Elternzeit verfällt Urlaub nicht automatisch. Das hat das LAG Hamm unlängst bestätigt. Sonderregelungen im Mutterschutzgesetz (MuSchG) und im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ermöglichen es Beschäftigten, nach ihrer Rückkehr nicht genommenen Urlaub aus vorangegangenen Jahren nachzuholen.

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Polemisch zugespitzte Kritik ist erlaubt: Abmahnung unwirksam
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Pubmanhero

Die Freie Universität Berlin muss eine Abmahnung gegenüber einem ver.di-Mitglied aus der Personalakte entfernen. Das Gewerkschaftsmitglied hatte der Uni vorgeworfen, sich tarifwidrig und antidemokratisch zu verhalten und so den Aufstieg der AfD zu befördern. Die daraufhin erteilte Abmahnung war laut dem LAG Berlin-Brandenburg unwirksam.

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Kosten für Betriebsversammlung trägt der Arbeitgeber
Bild: © SARINYAPINNGAM-iStock-Getty-Images-Plus

Eine regelmäßige, offene und sachorientierte Kommunikation ist im Verhältnis zwischen Betriebsrat und Belegschaft von entscheidender Bedeutung. Deshalb muss der Betriebsrat mindestens viermal im Jahr eine Betriebsversammlung einberufen, um die Beschäftigten über wichtige Themen zu informieren. Die Kosten trägt der Arbeitgeber.

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Meinungsfreiheit gilt auch im Betriebsratswahlkampf
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Deagreez

Vor der Wahl werben die Kandidaten aktiv um die Stimmen der Beschäftigten. Wer im Wahlkampf bestimmte Kandidaten – einschließlich seiner eigenen Kandidatur – unterstützen möchte, darf seine Meinung über die Konkurrenz offen äußern – auch in zugespitzter Form.

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