Erkrankt ein Arbeitnehmer während einer bereits genehmigten Freistellung zum Abbau eines Langzeitkontos, bleibt der Zeitabbau wirksam. Das LAG Köln hat entschieden, dass eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit die Erfüllungswirkung der Freistellung nicht entfallen lässt. Das Risiko trägt der Arbeitnehmer.
Ein „gelber Schein“ unmittelbar nach der Kündigung bis zum Beginn des Resturlaubs? Das kann Zweifel am Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) wecken. Ein Arbeitgeber hatte solche Zweifel geäußert, die jedoch nach der Beweisaufnahme vor dem LAG Düsseldorf ausgeräumt waren.
Wer als Arbeitnehmer absichtlich falsche Arbeitszeiten dokumentiert, riskiert seinen Rauswurf. Das LAG Mecklenburg-Vorpommern betonte in einem Urteil, dass ein vorsätzlich falsches Eintragen schwer kontrollierbarer Arbeitszeiten einen gravierenden Vertrauensbruch darstellt und eine Kündigung rechtfertigt.
Stürzt ein Arbeitnehmer während einer nächtlichen Rufbereitschaft im privaten Wohnhaus folgenschwer, so liegt laut einem Urteil des LSG Berlin-Brandenburg regelmäßig kein Arbeitsunfall vor. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz greife erst außerhalb des häuslichen Lebensbereichs.
Beim Einsatz von Führungskräften aus Konzernunternehmen hat der Betriebsrat laut einem Beschluss des BAG nur dann ein Mitwirkungsrecht, wenn diese gegenüber dem Betriebsinhaber zumindest teilweise weisungsgebunden sind. Ein bloßes Nebeneinander verschiedener Unternehmen im Betrieb begründet kein Beteiligungsrecht.
Im Betrieb geltende Regelungen zu mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten dürfen vom Arbeitgeber nicht einseitig geändert werden. Jede Änderung ohne Zustimmung des Betriebsrats verletzt laut einem Beschluss des LAG Berlin-Brandenburg die Mitbestimmungsrechte des Gremiums.
Ist eine Betriebsänderung bereits vollständig umgesetzt, kann der Betriebsrat weder auf die Planung noch auf die konkrete Ausgestaltung der Maßnahme Einfluss nehmen. Ein Interessenausgleich kommt in diesem Stadium laut dem Hessischen LAG nicht mehr in Betracht, da die Einigungsstelle nur geplante Änderungen regeln kann.
Das Hessische LAG hat vor Kurzem den weiten Entscheidungsspielraum des Betriebsrats bei der Auswahl von Schulungsveranstaltungen betont und die selbstständige Bewertung von Inhalt, Format und Ort der Qualifizierung hervorgehoben.
Die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns beträgt ab dem 01.01.2026 13,90 Euro pro Stunde. Dies bedeutet eine Erhöhung um 1,08 Euro gegenüber 2025. Das Bundessozialgericht (BSG) hat zudem jüngst die Rechte von Beschäftigten gestärkt und entschieden, dass ein Dienstwagen nicht mit dem gesetzlichen Mindestlohn verrechnet werden darf.
Wer als Entscheidungsträger in einem Unternehmen eine unberechtigte Höhergruppierung von Betriebsratsmitgliedern abnickt, die dadurch ein unangemessen hohes Gehalt kassieren, riskiert seinen Job. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main hervor.