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Betriebsbedingte Kündigung

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Alles Wichtige zu betriebsbedingten Kündigungen
Bild: © Charnchai/iStock/Getty Images Plus

In nur 30 Minuten erfahren Sie, welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten und wie der Betriebsrat angehört werden muss.

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Klage gegen Sozialplan erfolglos: Arbeitgeber muss Zinsen zahlen
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Alexander Marc Duering

Klare Ansage des BAG: Klagt ein Arbeitgeber gegen einen Sozialplan, weil ihm die darin festgelegten Abfindungsansprüche zu hoch erscheinen, so führt dies nicht zu einer Verschiebung des vereinbarten Fälligkeitszeitpunktes. Mit dieser Argumentation hat das BAG der Klage einer Arbeitnehmerin auf Verzugszinsen stattgegeben.

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Arbeitgeber muss Sozialplanregelungen umsetzen
Bild: © CentralITAlliance/iStock/Getty Images Plus

Nach einer eingehenden Analyse des gesamten Verhandlungsprozesses ist die Arbeit für den Betriebsrat noch immer nicht getan. Bevor er endgültig einen Strich unter das Kapitel Stellenabbau ziehen kann, gilt es diejenigen Aufgaben zu erledigen, die sich noch auf der Agenda befinden. An erster Stelle steht dabei die Information der Belegschaft über die erzielten Verhandlungsergebnisse.

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Arbeitgeber muss Betriebsrat vor jeder Kündigung anhören
Bild: © jacoblund/iStock/Getty Images Plus

Erreicht der angekündigte Stellenabbau nicht den vom Gesetzgeber geforderten Umfang, um als Betriebsänderung zu gelten, kann der Betriebsrat zwar nicht auf die Beteiligungsrechte gemäß den §§ 111 ff. BetrVG zurückgreifen. Völlig schutzlos sind die betroffenen Beschäftigten dennoch nicht, denn der Arbeitgeber muss im Vorfeld jeder einzelnen Kündigung die hohen Hürden des Anhörungsverfahrens überwinden.

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So zeigt der Betriebsrat dem Arbeitgeber Alternativen zur Kündigung auf
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Erfüllt ein vom Arbeitgeber geplanter Stellenabbau die Voraussetzungen einer mitbestimmungspflichtigen Betriebsänderung, so besteht die Aufgabe des Betriebsrats darin, in den Verhandlungen mit dem Arbeitgeber über einen Interessenausgleich und Sozialplan dafür zu kämpfen, dass möglichst viele Jobs gerettet werden. Was er konkret tun kann, damit dieser Kampf von Erfolg gekrönt ist, erfahren Sie hier.

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Belastbare Infos sind das A und O für erfolgreiches Betriebsratshandeln
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/BernardaSv

Bevor der Betriebsrat angesichts eines angekündigten Stellenabbaus aktiv wird, muss er möglichst viele Informationen sammeln, um sich ein genaues Bild von der aktuellen betrieblichen Situation und den zu erwartenden Auswirkungen der beabsichtigten Stellenstreichungen machen zu können.

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Die Rolle des Betriebsrats beim Stellenabbau
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Fizkes

Die Zeichen für die Wirtschaft stehen auf Sturm: Die Bundesregierung geht für 2024 von einem Rückgang der Wirtschaftsleistung um 0,2 % aus. Die Folgen für die Beschäftigten sind fatal, denn immer mehr angeschlagene Unternehmen bauen Stellen ab. Drohen in einem Betrieb Entlassungen, ist der Betriebsrat gefordert.

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„Personaleinsparung“ rechtfertigt keine betriebsbedingte Kündigung
Bild: © mohd izzuan/iStock/Getty Images Plus

Dass ein Arbeitgeber Kündigungen ausspricht, um Personalkosten zu sparen, kommt häufiger vor. Die von der Rechtsprechung für diesen Fall entwickelten Anforderungen sind jedoch hoch. Laut dem ArbG Erfurt muss der Arbeitgeber seine Entscheidung hinsichtlich ihrer organisatorischen Durchführbarkeit und zeitlichen Nachhaltigkeit verdeutlichen.

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Figuren mit rotem Zettel in der Hand
Bild: © geopaul/iStock/Getty-Images-Plus

Will der Arbeitgeber Stellen abbauen, muss er zunächst den Betriebsrat über sein Vorhaben informieren und um dessen Stellungnahme ersuchen, die er seiner Massenentlassungsanzeige beizufügen hat. Laut einem Beschluss des BAG kann der Betriebsrat auch im Rahmen eines Interessenausgleichs Stellung beziehen.

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Ausgeschnittene Figuren
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Seventy-Four

Plant der Arbeitgeber, seinen Betrieb etappenweise zu schließen, gelten nach einem Urteil des LAG Düsseldorf für die Sozialauswahl hinsichtlich der betriebs­bedingten Kündigungen spezielle Regeln. So seien grundsätzlich die sozial schutzwürdigsten Beschäftigten mit den Abwicklungsarbeiten zu betrauen.

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