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Betriebsratswahl

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Einladung zur Wahlversammlung: Keine Übersetzung nötig
Bild: © cybrain/iStock/Getty-Images-Plus

Nach einem Beschluss des BAG sind die Initiatoren einer Betriebsratswahl nicht verpflichtet, das Einladungsschreiben zur Wahlversammlung in mehrere Sprachen zu übersetzen, auch wenn viele Beschäftigte der deutschen Sprache nur eingeschränkt mächtig sind.

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Mehr Stimmen als Wähler: BAG kassiert Betriebsratswahl
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Die vom 01.03. bis 31.05.2026 stattfindenden Betriebsratswahlen werfen ihre Schatten voraus. Laut dem BAG ist eine Wahl anfechtbar, wenn die Zahl der in den Wahlurnen befindlichen Stimmen nicht mit der Zahl der Stimmabgabevermerke in der Wählerliste übereinstimmt.

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Neuwahl entzieht Anfechtung die Grundlage
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Dan Dalton

Findet während eines laufenden Wahlanfechtungsverfahrens eine Neuwahl des Betriebsrats statt, ist die Anfechtung regelmäßig erledigt. Ein fortbestehendes Rechtsschutzinteresse existiert dann nicht mehr, urteilte das Hessische LAG.

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Wahlstopp bei Fraport wegen ignorierter Wahlliste
Bild: © gopixa-iStock-Editorial-Getty-Images-Plus

Die Betriebsratswahl bei Fraport wurde auf gerichtliche Anordnung abgebrochen. Das Hessische LAG stoppte die Wahl wegen schwerer Verfahrensfehler und verschärfte damit den seit Jahren schwelenden Gewerkschaftskonflikt am Frankfurter Flughafen.

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Arbeitgeber muss nicht auf Betriebsrat warten
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Chriss_ns

Das Betriebsverfassungsgesetz kennt keine Vorgabe, wonach der Arbeitgeber mit einer beteiligungspflichtigen Maßnahme so lange warten muss, bis im Betrieb ein funktionsfähiger Betriebsrat vorhanden ist.

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Meinungsfreiheit gilt auch im Betriebsratswahlkampf
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Vor der Wahl werben die Kandidaten aktiv um die Stimmen der Beschäftigten. Wer im Wahlkampf bestimmte Kandidaten – einschließlich seiner eigenen Kandidatur – unterstützen möchte, darf seine Meinung über die Konkurrenz offen äußern – auch in zugespitzter Form.

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Betriebsrat legt Größe und Besetzung des Wahlvorstandes fest
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Die Betriebsratswahlen werfen ihre Schatten voraus. Haben Sie schon einen Wahlvorstand bestellt? Über den Zeitpunkt der Bestellung und die Anzahl der Wahlvorstände entscheiden Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen im Gremium nach eigenem Ermessen. Laut einem Beschluss des LAG Hamm muss es der Arbeitgeber hinnehmen, wenn der Betriebsrat bereits im Sommer den Wahlvorstand für die im Frühjahr stattfindende Wahl bestellt und dieser statt aus den üblichen drei Mitgliedern plötzlich aus neun besteht.

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Belegschaftsstärke
Bild: ©JLco-Julia-Amaral-iStock-Getty-Images-Plus

Die Anzahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer im Betrieb entscheidet über die Größe des Betriebsratsgremiums. Laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts darf dabei nicht jede im Betrieb tätige Person automatisch auf die Wählerliste gesetzt werden. Vertretungskräfte sind bei der Ermittlung der Belegschaftsstärke zumeist außen vor.

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Nur die ersten zwei Listenkandidaten dürfen auf die Stimmzettel
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Laut einer Entscheidung des BAG liegt ein Verstoß gegen wesentliche Wahlvorschriften vor, wenn auf den Stimmzetteln sämtliche Bewerber einer Liste aufgeführt werden. Der Beschluss macht deutlich, wie wichtig die sorgfältige Beachtung der Wahlordnung ist, um Anfechtungen zu vermeiden und die Rechtmäßigkeit der Wahl zu sichern.

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Wichtige Entscheidungen auf den Punkt gebracht
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In diesem Beitrag fassen wir für Sie wichtige Gerichtsentscheidungen zur Betriebsratswahl in kompakten Leitsätzen zusammen. So erhalten Sie einen zügigen Überblick über wesentliche Rechtsfragen. Im Fokus stehen dabei die Themen Wahlvorstand, Wahlordnung, Wahlausschreiben, Stimmabgabe und Anfechtung.

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