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Arbeitsrecht

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Papier mit Symbol Gesetzeswaage
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Tero Vesalainen

Erfreuliche Nachrichten aus Rostock: Das dort ansässige LAG Mecklenburg-Vorpommern hat entschieden, dass Rückzahlungsklauseln in Studienfinanzierungsverträgen fair gestaltet sein müssen. Pauschale Rückzahlungsverpflichtungen ohne Rücksicht auf die individuellen Gründe der Ablehnung eines Jobangebotes seien unwirksam.

Ein Arbeitgeber darf einem Beschäftigten auf der Grundlage seines Weisungsrechts auch die Verrichtung von Tätigkeiten übertragen, die weit unter dessen tariflicher Eingruppierung liegen. Weigert sich der Arbeitnehmer beharrlich, die zugewiesene Tätigkeit auszuüben, muss er laut einem Urteil des LAG Düsseldorf mit einer Kündigung rechnen.

In einem Unternehmen, in dem eine Betriebsvereinbarung zur Dienstplangestaltung gilt, ist es dem Arbeitgeber nicht gestattet, Dienstpläne eigenständig, d. h. ohne Beteiligung und Zustimmung des Betriebsrats, abzuändern. Laut dem LAG Hamm darf der Arbeitgeber Dienstpläne nur in Notfällen im Alleingang ändern.

Das ArbG Solingen hat den Rauswurf eines Lagerarbeiters wegen sexueller Belästigung einer Auszubildenden ohne eigene Beweisaufnahme und trotz Einstellung eines Ermittlungsverfahrens bestätigt. Es stellte fest, dass jede sexuelle Belästigung grundsätzlich und ohne vorherige Abmahnung geeignet sei, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen.

Der Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn besteht nicht nur bei der Vollarbeit, sondern grundsätzlich auch bei Bereitschaftsdiensten. Keinen Mindestlohn gibt es laut dem LAG Niedersachsen allerdings für Zeiten einer Rufbereitschaft, in der ein Arbeitnehmer faktisch nicht oder kaum (an)gefordert wird.

Während der Covid-19-Pandemie galt für die Beschäftigten der Pflegebranche eine „einrichtungsbezogene Impfpflicht“. Wer sich nicht impfen lassen wollte, unterlag einem Tätigkeitsverbot und wurde unbezahlt von der Arbeit freigestellt. Für die Zeit der Freistellung stand den Beschäftigten laut dem BAG nur ein anteilig gekürzter Urlaub zu.

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Wann das Zeugnis auf das Aus­stellungsdatum datiert sein muss
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Sashkinw

Was meinen Sie? Muss ein Arbeitszeugnis das Datum des letzten Arbeitstages oder das Ausstellungsdatum aufweisen? Das LAG Köln meint, dass Zeugnisse unter dem Datum der tatsächlichen Ausfertigung zu erteilen sind, sofern die Parteien keine anderen Vereinbarungen getroffen haben und es sich nicht um eine Zeugnisberichtigung handelt.

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Eine tarifvertragliche Regelung, wonach Beschäftigte mit dem Novemberentgelt eine Jahressonderzahlung erhalten, ist eine zulässige Stichtagsregelung, sodass zuvor aus dem Betrieb ausgeschiedene Beschäftigte nicht (mehr) anspruchsberechtigt sind. Das geht aus einem Urteil des LAG Mecklenburg-Vorpommern hervor.

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Arbeitgeber muss Kurzarbeits­periode eindeutig festlegen
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/AndreyPopov

Klare Ansage des LAG Niedersachsen an alle Arbeitgeber, die Kurzarbeit anordnen: Eine Kurzarbeitsvereinbarung muss eine Frist für die Ankündigung von Änderungen der Arbeitszeiten sowie das voraussichtliche Ende der Kurzarbeit festlegen – ansonsten ist sie mangels Bestimmtheit unwirksam.

Wer von seinem Arbeitgeber eine durchschnittliche Leistung im Arbeitszeugnis bescheinigt bekommt und damit nicht zufrieden ist, muss Tatsachen vorbringen und beweisen, die eine überdurchschnittliche Leistung rechtfertigen. Ansonsten hat eine Zeugnisberichtigungsklage keine Aussicht auf Erfolg.

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