Öffentliche Arbeitgeber müssen Menschen mit einer Schwerbehinderung, die sich auf eine freie Stelle bewerben, in der Regel zu einem Vorstellungsgespräch einladen. Fehlende formale Nachweise für gängige MS-Office-Kenntnisse genügen laut einem Urteil des ArbG Essen nicht, um eine „offensichtliche Ungeeignetheit“ anzunehmen.
Wer sich auf ein freiwilliges Abfindungsprogramm eingelassen hat, kann laut einem Urteil des LAG Köln keine nachträgliche Anpassung verlangen, wenn der Arbeitgeber später ein attraktiveres Programm auflegt. Maßgeblich sei allein der Inhalt des ursprünglich vereinbarten Programmes.
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Beschäftigte Anspruch auf Reduzierung ihrer Arbeitszeit, um pflegebedürftige nahe Angehörige zu Hause zu betreuen. Arbeitgeber dürfen einen entsprechenden Antrag nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Ein Urteil des ArbG Suhl zeigt, wann solche Gründe vorliegen können.
Streiks im Bahnverkehr führen regelmäßig zu erheblichen Beeinträchtigungen für Kunden und Pendler. Daher versuchen Betroffene gelegentlich, Streikmaßnahmen gerichtlich untersagen zu lassen. Das Hessische LAG hat nun jedoch klargestellt, dass ein generelles Verbot von Streiks zugunsten von Bahnkunden nicht möglich ist.
Sexistische und übergriffige Äußerungen am Arbeitsplatz sind nicht nur moralisch verwerflich, sondern können auch rechtliche Folgen auslösen. Laut einem Urteil des LAG Köln kann in einem solchen Fall eine hohe Abfindung als Entschädigung angemessen sein, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für den Betroffenen unzumutbar ist.
Schwerbehinderte Beschäftigte genießen besonderen Schutz. Bei Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein Präventionsverfahren einzuleiten. Das BAG hat nun klargestellt, dass diese Pflicht in der Probezeit nicht besteht, da das Präventionsverfahren an das Kündigungsschutzgesetz geknüpft sei.
Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge – auch wenn sie die tarifliche Wochenarbeitszeit nicht überschreiten. Das hat das LAG Berlin-Brandenburg entschieden und damit die Rechte von Teilzeitkräften gestärkt. Die einheitliche Schwelle von 38 Wochenstunden für den Zuschlag benachteilige Teilzeitkräfte unangemessen.
Klare Ansage der EuGH-Generalanwältin: Die Kündigung einer Arbeitnehmerin durch eine katholische Organisation wegen des Austritts aus der Kirche kann diskriminierend sein. Eine solche Kündigung ist insbesondere dann unzulässig, wenn andere Beschäftigte vergleichbare Tätigkeiten ausüben, die nicht der katholischen Kirche angehören.
Verzichtet ein Arbeitgeber darauf, eine offene Stelle der Agentur für Arbeit zur Vermittlung an schwerbehinderte Menschen zu melden, so kann das laut einem Urteil des BAG ein starkes Indiz für eine Benachteiligung aufgrund der Behinderung sein.
Ein solcher Verstoß lege auch im Einzelfall eine Diskriminierung nahe.
Urlaub dient Erholungszwecken und ist deshalb zwingend. Demnach dürfen Arbeitnehmer laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) weder auf ihren gesetzlichen Mindesturlaub noch auf die finanzielle Abgeltung desselben verzichten – auch nicht im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs.