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Arbeitsrecht

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Klare Ansage der EuGH-Generalanwältin: Die Kündigung einer Arbeitnehmerin durch eine katholische Organisation wegen des Austritts aus der Kirche kann diskriminierend sein. Eine solche Kündigung ist insbesondere dann unzulässig, wenn andere Beschäftigte vergleichbare Tätigkeiten ausüben, die nicht der katholischen Kirche angehören.

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Diskriminierung
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Drazen Zigic

Verzichtet ein Arbeitgeber darauf, eine offene Stelle der Agentur für Arbeit zur Vermittlung an schwerbehinderte Menschen zu melden, so kann das laut einem Urteil des BAG ein starkes Indiz für eine Benachteiligung aufgrund der Behinderung sein. Ein solcher Verstoß lege auch im Einzelfall eine Diskriminierung nahe.

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Urlaub dient Erholungszwecken und ist deshalb zwingend. Demnach dürfen Arbeitnehmer laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) weder auf ihren gesetz­lichen Mindesturlaub noch auf die finanzielle Abgeltung desselben verzichten – auch nicht im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs.

Einen kuriosen Fall hatte unlängst das LAG Hamburg zu entscheiden: Ein trinkfreudi­ger Bootskapitän empfand seine aufgrund eines Alkoholverbotes „trocken“ verbrachte Freizeit an Bord wie Bereitschaftsdienst und forderte deshalb von der Reederei die rückwirkende Vergütung dieser Zeiten im Umfang von rund 100.000 Euro.

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Überlagerung zweier Fotos. Das Eine zeigt eine Frau, die an einem Schreibtisch an einem Laptop arbeitet. Das Andere zeigt eine Wanduhr.
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/ gettyimages.de/Andrii Yalanskyi

Wer von seinem Arbeitgeber die Bezahlung von Überstunden fordert, muss im Einzelnen darlegen, an welchen Tagen, in welchem Umfang und auf wessen Anordnung er Mehrarbeit geleistet hat. Pauschale Angaben genügen nicht. Eine Arbeitnehmerin, die ihre Überstunden per Kalendereintrag dokumentiert hatte, erstritt auf diese Weise 46.000 Euro.

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Geldschein, auf dem Zeiger einer Uhr abgebildet sind.
Bild: © selensergen/iStock/Getty Images Plus

Weil er seine Arbeitszeiten vorsätzlich falsch erfasst hatte, indem er während einer vergüteten Nebentätigkeit seine reguläre Arbeitszeit „weiterlaufen ließ“, wurde ein tariflich unkündbarer Abteilungsleiter der Feuerwehr von seiner Arbeitgeberin fristlos gekündigt – zu Recht, entschied das ArbG Duisburg in erster Instanz.

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Wer eine Steuerschuld gegenüber dem Finanzamt nicht rechtzeitig begleicht, muss für jeden angefangenen Monat der Säumnis 1 Prozent des rückständigen Steuerbetrages als Säumniszuschlag bezahlen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat unlängst bestätigt, dass die Höhe des Säumniszuschlages verfassungsgemäß ist.

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Gehaltscheck wird über einen Bürotisch hinweg übergeben.
Bild: © AndreyPopov/iStock/Getty Images Plus

Wer nach der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses weiterhin Gehaltszahlungen von seinem Ex-Arbeitgeber erhält, darf das Geld nicht behalten. Laut dem LAG Niedersachsen sind derlei Überzahlungen zurückzuerstatten. Hätte der Arbeitnehmer erkennen müssen, dass die Zahlung unberechtigt war, greift der Einwand der „Entreicherung“ nicht.

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Wer in eine größere Wohnung zieht, um sich dort erstmals ein Arbeitszimmer einzurichten, kann die Umzugskosten nicht steuerlich geltend machen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Umzugskosten können nur dann als Werbungskosten von der Steuerlast abgezogen werden, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist.

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Person fotografiert aus einem Auto heraus
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/AnfreyPopov

Ein aktuelles Urteil des LAG Köln zeigt, dass Arbeitszeitbetrug kein Kavaliersdelikt ist, sondern die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen kann. Zudem kann der Gekündigte dazu verpflichtet sein, dem Arbeitgeber für den Nachweis des Betruges entstandene erforderliche Detektivkosten zu erstatten.

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