„Laufende Geschäfte“: Betriebsausschuss übernimmt Tagesgeschäft
Die Entscheidung über die Bildung von Ausschüssen obliegt grundsätzlich dem Betriebsrat. Gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist – sofern der Betrieb eine bestimmte Belegschaftsgröße aufweist – nur die Einrichtung eines geschäftsführenden Betriebsausschusses. Dessen Aufgabe besteht darin, das Gremium im laufenden Tagesgeschäft spürbar zu entlasten.