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Autor: kappenm

Freistellungen auch ohne vorherige Beratung mit Arbeitgeber rechtens

Nach der Betriebsratswahl werden die freizustellenden Betriebsratsmitglieder gemäß § 38 Abs. 2 BetrVG „nach Beratung mit dem Arbeitgeber vom Betriebsrat aus seiner Mitte in geheimer Wahl und nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt“. Findet keine Beratung statt, ist die Wahl nach der Rechtsprechung des BAG dennoch wirksam.

Geschenkte Unternehmensanteile sind kein steuerpflichtiger Arbeitslohn

Einer aktuellen Studie zufolge suchen 38.000 Unternehmen jährlich einen Nachfolger. Verschenkt ein Unternehmen Geschäftsanteile an Führungskräfte, um die Unternehmensnachfolge zu sichern, führt dies laut einem Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) nicht automatisch zu steuerpflichtigem Arbeitslohn.

Streitfall Betriebsratsschulung: Wichtige Tipps zur Konfliktlösung

Dass es zwischen den Betriebsparteien zu Konflikten kommt, liegt in der Natur der Sache. Auseinandersetzungen in der Sache gehören zum betrieblichen Alltag. Eine Meinungsverschiedenheit über die Notwendigkeit einer Betriebsratsschulung sollte sich trotz der unterschiedlichen Interessenlagen jedoch nicht zu einem Nebenkriegsschauplatz entwickeln.

BAG: „Catch-all-Klausel“ benachteiligt Arbeitnehmer unangemessen

Eine sogenannte Catch-all-Klausel im Arbeitsvertrag, die den Arbeitnehmer nach Ausscheiden aus dem Betrieb zeitlich unbegrenzt zum Schweigen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse verpflichtet, ist laut einem Urteil des BAG unwirksam, weil sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt.

Betriebsrat benötigt umfassendes Know-how

Die Anforderungen an die Betriebsratsarbeit wachsen stetig. Die zu bewältigenden Themen sind umfangreich und komplex, sodass nur kompetente Betriebsratsmitglieder das Amt sachgerecht im Interesse der Beschäftigten ausüben können.

Betriebsrat entscheidet eigenständig über Schulungsteilnahme

Die zulässige Schulungsteilnahme eines Betriebsratsmitgliedes steht und fällt mit der Frage der Erforderlichkeit, d. h., nur wenn im Rahmen der Schulungsveranstaltung Wissen vermittelt wird, das für die Betriebsratsarbeit „erforderlich“ ist, darf das Betriebsratsmitglied an der Veranstaltung teilnehmen und der Arbeitgeber muss die Kosten tragen. Es ist Sache des Betriebsrats, die Erforderlichkeit zu überprüfen.

Streikeinsatz von Leiharbeitern: Gewerkschaft hat Unterlassungsrecht

Wird in einem Betrieb gestreikt, so ist es dem Arbeitgeber gesetzlich verboten, die streikenden Beschäftigten durch den Einsatz von Leiharbeitnehmern zu ersetzen. Laut einem Urteil des ArbG Köln kann die streikführende Gewerkschaft in einem solchen Fall grundsätzlich einen Unterlassungsanspruch gegen den Arbeitgeber geltend machen.

Historische Schriften falsch gelagert: Abmahnung statt Rauswurf

Niemand kann immer gleichbleibend gut arbeiten. So kommt es vor, dass Arbeitnehmer auch mal Fehler machen oder schwächere Leistungen abliefern, die das Arbeitsergebnis mindern. Juristen sprechen hier von einer „Schlechtleistung“. Eine einmalige Schlechtleistung ist laut dem ArbG Düsseldorf kein Grund für eine fristlose Kündigung.

Wichtige Begriffe zur Betriebsratsschulung

Ihr Amt bringt es mit sich, dass Sie mit teilweise sehr abstrakten Begrifflichkeiten aus den unterschiedlichsten Bereichen konfrontiert werden. Dieses Glossar soll Ihnen dabei helfen, im Begriffsdschungel rund um das Thema Betriebsratsschulung den Durchblick zu behalten.

Streitfall Kosten: Auf diese formellen Aspekte muss der Betriebsrat achten

Streitigkeiten zwischen den Betriebsparteien über Betriebsratsschulungen gibt es erfahrungsgemäß vor allem wegen des Geldes. Schließlich muss der Arbeitgeber sämtliche Kosten einer erforderlichen Seminarteilnahme tragen. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist ein wirksamer Beschluss des Betriebsrats.
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