Das Thema Kopftuch beschäftigt die Arbeitsgerichte regelmäßig. Jetzt hat das BAG klargestellt, dass am Flughafen tätige Luftsicherheitsassistentinnen auch mit religiösem Kopftuch arbeiten dürfen. Ein pauschales Verbot oder eine Absage wegen des Kopftuchs ist eine unzulässige Benachteiligung nach dem AGG.
Öffentliche Arbeitgeber müssen Menschen mit einer Schwerbehinderung, die sich auf eine freie Stelle bewerben, in der Regel zu einem Vorstellungsgespräch einladen. Fehlende formale Nachweise für gängige MS-Office-Kenntnisse genügen laut einem Urteil des ArbG Essen nicht, um eine „offensichtliche Ungeeignetheit“ anzunehmen.
Eine sogenannte Catch-all-Klausel im Arbeitsvertrag, die den Arbeitnehmer nach Ausscheiden aus dem Betrieb zeitlich unbegrenzt zum Schweigen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse verpflichtet, ist laut einem Urteil des BAG unwirksam, weil sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt.
Laut dem LAG Mecklenburg-Vorpommern erkennt der Durchschnittsleser, dass in einer Stellenanzeige für den freien Arbeitsplatz geworben wird und niemand wegen seines Alters ausgeschlossen werden soll, wenn das Arbeitsumfeld als jung und dynamisch beschrieben wird. Eine Stellenanzeige sei im Gesamtzusammenhang zu würdigen.