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Schulung

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Illustration eines Mannes und eines Geldsackes
Bild: © Redaktionsbüro Schneider / gettyimages.de / IR_Stone

Im Betriebsverfassungsgesetz gibt es zwei Anspruchsgrundlagen, die ein Recht auf den Besuch einer Schulungsveranstaltung begründen: § 37 Abs. 6 BetrVG regelt den kollektivrechtlichen Anspruch des Betriebsrats als Gremium, während es sich bei § 37 Abs. 7 BetrVG um einen individualrechtlichen Anspruch eines jeden Betriebsratsmitgliedes handelt. Warum dessen praktische Bedeutung eher gering ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.

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Betriebsratsmitglieder sollen möglichst gemeinsam zur Schulung fahren
Bild: © AndreyPopov-iStock-Getty Images Plus

Nehmen mehrere Mitglieder eines Betriebsratsgremiums an demselben Seminar teil, ist ihnen laut einem Beschluss des BAG die Bildung einer Fahrgemeinschaft zuzumuten, sofern eine gemeinsame Anreise aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall nicht als unzumutbar erscheint.

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Freundlich lächelnde junge Dame mit langen braunen Haaren
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Gradyreese

Die Grundsätze für die Teilnahme an Betriebsratsschulungen gelten auch im Restmandat. D. h., der Arbeitgeber kann die Kostenüber­nahme nicht mit dem Argument ablehnen, die Betriebsratsmitglieder würden wegen einer Umstrukturierung alsbald ihr Amt verlieren.

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