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Mitbestimmungsrecht

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Keine Mitbestimmung beim Einsatz von Konzernführungskräften
Bild: © mediaphotos/iStock/Getty Images Plus

Beim Einsatz von Führungskräften aus Konzernunternehmen hat der Betriebsrat laut einem Beschluss des BAG nur dann ein Mitwirkungsrecht, wenn diese gegenüber dem Betriebsinhaber zumindest teilweise weisungsgebunden sind. Ein bloßes Nebeneinander verschiedener Unternehmen im Betrieb begründet kein Beteiligungsrecht.

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Arbeitgeber darf Ablauf von Taschenkontrollen nicht einseitig ändern
Bild: © Oleksandr Sadovenko/iStock/Getty Images Plus

Im Betrieb geltende Regelungen zu mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten dürfen vom Arbeitgeber nicht einseitig geändert werden. Jede Änderung ohne Zustimmung des Betriebsrats verletzt laut einem Beschluss des LAG Berlin-Branden­burg die Mitbestimmungsrechte des Gremiums.

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Arbeitgeber darf Betriebsratsbüro nicht eigenmächtig räumen
Bild: © Pressmaster-iStock-Getty-Images-Plus

Überlässt der Arbeitgeber dem Betriebsrat Räumlichkeiten zur Nutzung, darf er diese ohne Zustimmung des Gremiums weder betreten noch räumen. Ein solches Vorgehen ist verboten. Der Betriebsrat übt den Besitz an den ihm überlassenen Räumen aus. Diesen Besitz darf der Arbeitgeber nicht eigenmächtig entziehen.

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Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Belehrungen
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Die betriebliche Ordnung zählt zum Kernbereich der betrieblichen Mitbestimmung. In der Praxis fällt die Abgrenzung bisweilen schwer, ob eine Vorgabe des Arbeitgebers das mitbestimmungsfreie Arbeitsverhalten oder das mitbestimmungspflichtige Ordnungsverhalten betrifft. Für Belehrungen des Arbeitgebers gilt: Keine Mitbestimmung.

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Arbeitgeber muss nicht auf Betriebsrat warten
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Chriss_ns

Das Betriebsverfassungsgesetz kennt keine Vorgabe, wonach der Arbeitgeber mit einer beteiligungspflichtigen Maßnahme so lange warten muss, bis im Betrieb ein funktionsfähiger Betriebsrat vorhanden ist.

Das BAG hat in einer grundlegenden Entscheidung klargestellt, dass die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats während eines Arbeitskampfes eingeschränkt sein können. Hintergrund ist der grundgesetzliche Schutz der Arbeitskampffreiheit, die in bestimmten Fällen Vorrang vor dem Betriebsverfassungsgesetz hat.

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Externe Meldestelle
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Georgiy Datsenko

Nach einer Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein unterliegt die Auslagerung einer internen Meldestelle an eine externe Kanzlei der Mitbestimmung des Betriebsrats – andernfalls entstünde eine „ungewollte Schutzlücke“.

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Prämie
Bild: ©Domepitipat-iStock-Getty-Images-Plus

Qualifiziertes Personal zu finden, gestaltet sich in vielen Branchen schwierig. Manche Arbeitgeber zahlen ihren Beschäftigten deshalb eine Recruiting-Prämie, wenn sie qualifizierte Mitarbeiter für das Unternehmen gewinnen. Laut dem LAG Schleswig-Holstein ist die Einführung einer solchen Prämie grundsätzlich zustimmungsfrei.

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Unvollständiger Einigungsstellenspruch
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Wird den Betriebsparteien ein Einigungsstellenspruch in einer Fassung zugeleitet, die nicht vollständig mit dem von der Einigungsstelle tatsächlich beschlossenen Spruch übereinstimmt, ist der Spruch nach einem Urteil des BAG unwirksam. Eine spätere Berichtigung durch den Vorsitzenden genügt nicht, um diesen Mangel zu heilen.

Transparenz bei der Vergütung ist ein zentrales Anliegen des Betriebsrats. Das BAG hat geurteilt, dass der Betriebsrat nicht nur Anspruch auf Einsicht in die Entgeltlisten hat, sondern ein umfassendes Informationsrecht bei allen Vergütungsfragen. Dieses Recht ist eigenständig und darf nicht durch speziellere Regelungen eingeschränkt werden.

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