Ein Arbeitgeber darf einem Beschäftigten auf der Grundlage seines Weisungsrechts auch die Verrichtung von Tätigkeiten übertragen, die weit unter dessen tariflicher Eingruppierung liegen. Weigert sich der Arbeitnehmer beharrlich, die zugewiesene Tätigkeit auszuüben, muss er laut einem Urteil des LAG Düsseldorf mit einer Kündigung rechnen.
Wer von seinem Arbeitgeber die Kündigung erhält, hat drei Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage einzureichen. Schwangere Arbeitnehmerinnen können laut dem BAG auch dann noch klagen, wenn sie erst nach Ablauf der dreiwöchigen Klagefrist sichere Kenntnis von ihrer Schwangerschaft haben.
Wer strafrechtlich relevante Beiträge auf Social Media postet, muss mit arbeitsrechtlichen Folgen rechnen, wenn ein Bezug zum Arbeitsverhältnis besteht. Laut dem LAG Düsseldorf kann eine Abmahnung genügen, um eine Rufschädigung zu beenden, sofern die Kenntlichmachung des Arbeitsplatzes versehentlich erfolgte.
Bestreitet ein Arbeitnehmer den Empfang eines Kündigungsschreibens, muss der Arbeitgeber den Zugang beweisen. Um den wirksamen Zugang einer Kündigung per Einwurf-Einschreiben gerichtsfest zu beweisen, muss der Arbeitgeber laut einem Urteil des BAG den Auslieferungsbeleg der Post vorlegen.
Eine erhebliche Alkoholisierung entschuldigt kein sexuell übergriffiges und belästigendes Verhalten. Das geht aus einem Urteil des LAG Rheinland-Pfalz im Fall eines Angestellten hervor, der den sexuellen Übergriff auf zwei Kolleginnen mit einem infolge eines Rausches erlittenen Kontrollverlust zu entschuldigen versuchte.
Die deutsche Wirtschaft stagniert das dritte Jahr in Folge und die Prognosen der Wirtschaftsforscher machen wenig Hoffnung auf schnelle Besserung. Zunehmend spiegelt sich die anhaltend schlechte wirtschaftliche Lage auch in den Unternehmen wider, die Personal abbauen, sodass die Anzahl der betriebsbedingten Kündigungen steigt.
Laut dem BAG ist die Suche nach einem neuen Job in der Kündigungsfrist kein Muss. Wer also die Kündigung erhält und bis zum Ende der Kündigungsfrist von der Arbeit freigestellt wird, muss sich während der Freistellung nicht um einen neuen Job bemühen, um den bisherigen Arbeitgeber von Lohnzahlungen zu entlasten.
Als engagiertes Betriebsratsmitglied wissen Sie, dass die Anhörung des Betriebsrats im Vorfeld einer Kündigung keine bloße Förmelei ist, sondern ein unverzichtbares Verfahren, um das Gremium in die Lage zu versetzen, Einfluss auf die Willensbildung des Arbeitgebers zu nehmen. Fehler bei der Anhörung verzeihen die Gerichte nicht.
Plant der Arbeitgeber einen Stellenabbau im Umfang einer Massenentlassung, muss er den Betriebsrat detailliert über seine Kündigungspläne informieren. Konsultiert er den falschen Betriebsrat, sind spätere Kündigungen laut einem Urteil des LAG Düsseldorf allein aus diesem Grund unwirksam.