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fristlose Kündigung

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Debatte im Büro
Bild: © fizkes-iStock-Getty Images Plus

Betriebsversammlungen dienen dem Austausch zwischen Arbeitgeber und Belegschaft. Der Betriebsrat soll deshalb zumindest einmal im Quartal zu einer Betriebsversammlung einladen. Nicht selten kommt es dort zu hitzigen Debatten. Eine dabei geäußerte polemische Kritik am Arbeitgeber ist laut dem ArbG Fulda kein Kündigungsgrund.

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Ein zu Unrecht gekündigter Arbeitnehmer, der während des Kündigungsschutzprozesses einen anderen Job angenommen hat, muss sich laut einem Urteil des BAG für die Zeit des bestehenden Doppelarbeitsverhältnisses den vom neuen Arbeitgeber erhaltenen Urlaub auf Urlaubsansprüche gegen seinen alten Arbeitgeber anrechnen lassen.

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