Ein gerichtlicher Vergleich kann ein befristetes Arbeitsverhältnis begründen. Wollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Vergleich lediglich die Pflicht zum Abschluss eines befristeten Vertrags regeln, müssen dafür klare Anhaltspunkte vorliegen. Fehlen diese, begründet der Vergleich das Arbeitsverhältnis unmittelbar.