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Arbeitsvertrag

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Kein Eilrechtsschutz: Wettbewerbsverbot bremst schnellen Jobwechsel
Bild: © pcess609-iStock-Getty-Images-Plus

Nachvertragliche Wettbewerbsverbote können den Jobwechsel erheblich einschränken. Wer kurzfristig zu einem Konkurrenzunternehmen wechseln will, braucht im Eilverfahren gewichtige Gründe. Laut dem ArbG Heilbronn besteht ohne existenzielle Notlage in der Regel kein Anspruch auf eine zügige gerichtliche Klärung im Eilverfahren.

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Gerichtlicher Vergleich begründet befristetes Arbeitsverhältnis unmittelbar
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/NanoStockk

Ein gerichtlicher Vergleich kann ein befristetes Arbeitsverhältnis begründen. Wollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Vergleich lediglich die Pflicht zum Abschluss eines befristeten Vertrags regeln, müssen dafür klare Anhaltspunkte vorliegen. Fehlen diese, begründet der Vergleich das Arbeitsverhältnis unmittelbar.

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