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Arbeitsunfall

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Das Bundessozialgericht (BSG) hat unlängst bestätigt, dass auch Tätigkeiten außerhalb der direkten Arbeitsleistung unter den Unfallversicherungsschutz fallen können. Ein Sturz auf nassem Boden im Sozialraum könne eine besondere betriebliche Gefahr darstellen. Dies gelte auch für den Fall, dass der Sturz beim Kaffeeholen erfolgt sei.

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Kolleginnen und Kollegen beim Kaffee trinken
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Einen kurios anmutenden Fall hatte kürzlich das LSG Sachsen-Anhalt zu entscheiden: Ein Arbeitnehmer verschluckte sich beim Kaffeetrinken und stürzte dabei so unglücklich, dass er sich das Nasenbein brach. Das Gericht erkannte das Ereignis als Arbeitsunfall an, weil das Kaffeetrinken im konkreten Fall betrieblichen Zwecken gedient habe.

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Richter und Justitia
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Das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt hatte sich unlängst in einem kurios anmutenden Fall mit der Frage zu befassen, ob die Voraussetzungen eines versicherten Arbeitsunfalles vorliegen, wenn ein unter Betreuung stehender geistig behinderter Mensch seinem Betreuer eine Vase auf den Kopf schlägt.

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Betriebsrat hat Anspruch auf Informationen über alle Arbeitsunfälle
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Bei Regelungen über den Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Der Arbeitgeber ist daher verpflichtet, den Betriebsrat über alle Arbeitsunfälle zu informieren. Laut dem BAG besteht dieses Inforecht auch bei Arbeitsunfällen von Fremdpersonal.

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Richter und Justitia
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Hunderttausende Menschen leiden an den Spätfolgen einer Corona-Infektion. Viele Betroffene sind dauerhaft arbeitsunfähig. Wer unter Long-COVID leidet und Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung fordert, muss laut dem LSG Berlin-Brandenburg nachweisen, dass die Ansteckung mit dem Coronavirus am Arbeitsplatz erfolgt ist.

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Gestürzte Frau auf einer Straße
Bild: © Redaktionsbüro Schneider / gettyimages.de / Steved_np3

Wer während einer Arbeitspause im Auto vergessene Tabletten holt, steht auf dem Rückweg vom Parkplatz zur Arbeitsstätte nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn die Einnahme der Tabletten nicht zwingend erforderlich war, um die Arbeit fortzusetzen. Das hat das LSG Berlin-Brandenburg entschieden.

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Das Leerfahren des Tanks durch einen Familienangehörigen stellt keinen mit einem Benzindiebstahl vergleichbaren außergewöhnlichen Umstand dar, der dem gesetzlichen Unfallschutz unterliegt. Mit dieser Begründung hat das LSG Baden-Württemberg die Klage einer Auszubildenden auf Anerkennung eines Arbeitsunfalles abgelehnt.

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Folgeschaden nach Schweinegrippe- Impfung kann Arbeitsunfall sein
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Der Leiter einer Krankenhausküche litt nach einer Impfung gegen das Schweinegrippevirus unter Fieberschüben und klagte deshalb auf Anerkennung als Arbeitsunfall. Das Bundessozialgericht (BSG) entschied, dass eine Impfung als Unfall am Arbeitsplatz gelten könne, wenn sie mit der versicherten Tätigkeit in einem inneren Zusammenhang stehe.

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Richter und Justitia
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Verunglückt eine Beschäftigte nach einem privaten Wochenendausflug auf dem Weg zu ihrer Wohnung, weil sie dort Arbeitsschlüssel und -unterlagen vor ihrem Arbeitsantritt abholen wollte, so kann darin laut einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) ein dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegender Arbeitsunfall zu sehen sein.

Wer als angestellter Arbeitnehmer an einem vom Arbeitgeber veranstalteten unternehmensinternen Fußballturnier teilnimmt und sich dabei verletzt, hat laut einem Urteil des BSG keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung, weil kein Arbeitsunfall vorliegt.

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