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Sozialversicherung

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Gestürzte Frau auf einer Straße
Bild: © Redaktionsbüro Schneider / gettyimages.de / Steved_np3

Wer während einer Arbeitspause im Auto vergessene Tabletten holt, steht auf dem Rückweg vom Parkplatz zur Arbeitsstätte nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn die Einnahme der Tabletten nicht zwingend erforderlich war, um die Arbeit fortzusetzen. Das hat das LSG Berlin-Brandenburg entschieden.

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Das Leerfahren des Tanks durch einen Familienangehörigen stellt keinen mit einem Benzindiebstahl vergleichbaren außergewöhnlichen Umstand dar, der dem gesetzlichen Unfallschutz unterliegt. Mit dieser Begründung hat das LSG Baden-Württemberg die Klage einer Auszubildenden auf Anerkennung eines Arbeitsunfalles abgelehnt.

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