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Schulungsanspruch

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Nicht erforderlich: Worthülsen des Betriebsrats sind zu wenig
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Drazen Zigic

Vor den Gerichten wird häufig darüber gestritten, ob der Arbeitgeber die Kosten einer Betriebsratsschulung übernehmen muss. Das ist der Fall, wenn das im Rahmen der Schulung vermittelte Wissen für die Betriebsratsarbeit „erforderlich“ ist. Bestreitet der Arbeitgeber die Erforderlichkeit, muss der Betriebsrat stichhaltige Argumente liefern.

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Freundlich lächelnde junge Dame mit langen braunen Haaren
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Gradyreese

Die Grundsätze für die Teilnahme an Betriebsratsschulungen gelten auch im Restmandat. D. h., der Arbeitgeber kann die Kostenüber­nahme nicht mit dem Argument ablehnen, die Betriebsratsmitglieder würden wegen einer Umstrukturierung alsbald ihr Amt verlieren.

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