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Personenbedingte Kündigung

Drohen Beschäftigte dem Arbeitgeber damit, den Betrieb zu verlassen, wenn er einen bestimmten Kollegen nicht rausschmeißt, rechtfertigt dieses Szenario allein keinen Rauswurf. Eine „Druckkündigung“ setzt vielmehr voraus, dass sich der Arbeitgeber im Vorfeld aktiv vor den Kollegen gestellt hat, um den aufgebauten Druck wieder abzuwenden.

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Oberkörper in schwarzem Anzug hält Papierstapel vor seiner Brust
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Turk_stock_photographer

Als engagiertes Betriebsratsmitglied wissen Sie, dass der Betriebsrat den Arbeitgeber nicht unmittelbar daran hindern kann, ein Arbeitsverhältnis zu kündigen. Mittelbar nimmt das Gremium hingegen Einfluss, weil sich die im Vorfeld einer Kündigung obliga­torische Anhörung für so manchen Arbeitgeber als unüberwindbare Hürde erweist.

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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Stadtratte

Laut dem BAG kann der Beweiswert „passgenauer“ Krankschreibungen, die zeitgleich mit dem Ende der Kündigungsfrist ablaufen, erschüttert sein. Aufgrund des hohen Beweiswertes einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) sind laut dem LAG Köln jedoch nicht bei jeder Ungereimtheit Zweifel am Beweiswert einer AU angebracht.

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Die Hürden für eine Kündigung während einer vereinbarten Probezeit sind bekanntlich niedrig. So ist laut einem Urteil des ArbG Bremen-Bremerhaven eine sogenannte Probezeitkündigung auch dann wirksam, wenn der betroffene Arbeitnehmer zuvor angeblich von einem Kollegen aufgrund seiner Religion diskriminiert wurde.

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