Das in § 612a BGB geregelte Maßregelungsverbot schützt Beschäftigte davor, benachteiligt zu werden, weil sie ihre Rechte ausüben. Nach Ansicht des Hessischen LAG stellt eine Kündigung im zeitlichen Zusammenhang mit einer Krankmeldung jedoch nicht automatisch einen Verstoß gegen dieses Verbot dar.
Das LAG Köln hat eine betriebsbedingte Kündigung für unwirksam erklärt, weil der Arbeitgeber kein tragfähiges Konzept zur Umstrukturierung vorlegen konnte. Wer betriebsbedingt kündigt, muss die der Kündigung zugrunde liegende organisatorische Maßnahme sowie deren tatsächliche Umsetzung nachvollziehbar darlegen.
Aufgrund ihrer Funktion als leitende Angestellte können sich amtierende Geschäftsführer im Falle einer Kündigung nicht auf das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) berufen. Anders sieht es aus, wenn sie zum Zeitpunkt der Kündigung ihr Amt nicht mehr ausüben. Dann gelten sie laut dem hessischen LAG als reguläre Arbeitnehmer, für die das KSchG gilt.
Das ArbG Solingen hat den Rauswurf eines Lagerarbeiters wegen sexueller Belästigung einer Auszubildenden ohne eigene Beweisaufnahme und trotz Einstellung eines Ermittlungsverfahrens bestätigt. Es stellte fest, dass jede sexuelle Belästigung grundsätzlich und ohne vorherige Abmahnung geeignet sei, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen.
Wer von seinem Arbeitgeber die Kündigung erhält, hat drei Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage einzureichen. Schwangere Arbeitnehmerinnen können laut dem BAG auch dann noch klagen, wenn sie erst nach Ablauf der dreiwöchigen Klagefrist sichere Kenntnis von ihrer Schwangerschaft haben.
Drogenkonsum am Arbeitsplatz ist ein absolutes No-Go. Wer verdächtigt wird, am Arbeitsplatz Kokain konsumiert zu haben, muss deshalb damit rechnen, fristlos gekündigt zu werden. Das gilt laut einem Urteil des LAG Niedersachsen auch für freigestellte Betriebsratsmitglieder, die besonderen Kündigungsschutz genießen.
Ein Klaps auf den Po einer Kollegin während einer Betriebsfeier ist kein Kompliment, sondern eine sexuelle Belästigung, die eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Das hat das ArbG Siegburg entschieden und damit die Kündigungsschutzklage eines sexuell übergriffigen Arbeitnehmers abgewiesen.
Wer strafrechtlich relevante Beiträge auf Social Media postet, muss mit arbeitsrechtlichen Folgen rechnen, wenn ein Bezug zum Arbeitsverhältnis besteht. Laut dem LAG Düsseldorf kann eine Abmahnung genügen, um eine Rufschädigung zu beenden, sofern die Kenntlichmachung des Arbeitsplatzes versehentlich erfolgte.
Eine erhebliche Alkoholisierung entschuldigt kein sexuell übergriffiges und belästigendes Verhalten. Das geht aus einem Urteil des LAG Rheinland-Pfalz im Fall eines Angestellten hervor, der den sexuellen Übergriff auf zwei Kolleginnen mit einem infolge eines Rausches erlittenen Kontrollverlust zu entschuldigen versuchte.
Die deutsche Wirtschaft stagniert das dritte Jahr in Folge und die Prognosen der Wirtschaftsforscher machen wenig Hoffnung auf schnelle Besserung. Zunehmend spiegelt sich die anhaltend schlechte wirtschaftliche Lage auch in den Unternehmen wider, die Personal abbauen, sodass die Anzahl der betriebsbedingten Kündigungen steigt.