Klare Ansage des BAG in Sachen Tarifeinheit: Im Fall kollidierender Tarifverträge verdrängt der Mehrheitstarifvertrag den Minderheitstarifvertrag automatisch – ohne gesondertes gerichtliches Verfahren. Für Gewerkschaften wie die GDL (Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer) bedeutet die Entscheidung einen herben Rückschlag.
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Arbeitnehmer auf dem Arbeitsweg und zurück. Unmittelbar vor Fahrtantritt können vorbereitende Tätigkeiten notwendig sein, z. B. das Reinigen der Autoscheiben, um eine sichere Fahrt zu gewährleisten. Laut dem SG Hamburg können auch solche Nebentätigkeiten unter den Unfallschutz fallen.
Wer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Urlaubsabgeltung verlangt, muss etwaige tarifliche Ausschlussfristen einhalten. Nach einer Entscheidung des LAG Baden-Württemberg verfallen verspätet geltend gemachte Ansprüche auch dann, wenn der Arbeitsvertrag eine unwirksame Klausel zur Urlaubsabgeltung enthält.
Öffentliche Arbeitgeber müssen Menschen mit einer Schwerbehinderung, die sich auf eine freie Stelle bewerben, in der Regel zu einem Vorstellungsgespräch einladen. Fehlende formale Nachweise für gängige MS-Office-Kenntnisse genügen laut einem Urteil des ArbG Essen nicht, um eine „offensichtliche Ungeeignetheit“ anzunehmen.
Wer sich auf ein freiwilliges Abfindungsprogramm eingelassen hat, kann laut einem Urteil des LAG Köln keine nachträgliche Anpassung verlangen, wenn der Arbeitgeber später ein attraktiveres Programm auflegt. Maßgeblich sei allein der Inhalt des ursprünglich vereinbarten Programmes.
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Beschäftigte Anspruch auf Reduzierung ihrer Arbeitszeit, um pflegebedürftige nahe Angehörige zu Hause zu betreuen. Arbeitgeber dürfen einen entsprechenden Antrag nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Ein Urteil des ArbG Suhl zeigt, wann solche Gründe vorliegen können.
Streiks im Bahnverkehr führen regelmäßig zu erheblichen Beeinträchtigungen für Kunden und Pendler. Daher versuchen Betroffene gelegentlich, Streikmaßnahmen gerichtlich untersagen zu lassen. Das Hessische LAG hat nun jedoch klargestellt, dass ein generelles Verbot von Streiks zugunsten von Bahnkunden nicht möglich ist.
Sexistische und übergriffige Äußerungen am Arbeitsplatz sind nicht nur moralisch verwerflich, sondern können auch rechtliche Folgen auslösen. Laut einem Urteil des LAG Köln kann in einem solchen Fall eine hohe Abfindung als Entschädigung angemessen sein, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für den Betroffenen unzumutbar ist.
Schwerbehinderte Beschäftigte genießen besonderen Schutz. Bei Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein Präventionsverfahren einzuleiten. Das BAG hat nun klargestellt, dass diese Pflicht in der Probezeit nicht besteht, da das Präventionsverfahren an das Kündigungsschutzgesetz geknüpft sei.
Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge – auch wenn sie die tarifliche Wochenarbeitszeit nicht überschreiten. Das hat das LAG Berlin-Brandenburg entschieden und damit die Rechte von Teilzeitkräften gestärkt. Die einheitliche Schwelle von 38 Wochenstunden für den Zuschlag benachteilige Teilzeitkräfte unangemessen.