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Arbeitsrecht

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Als engagiertes Betriebsratsmitglied wissen Sie, dass der gesetzliche Urlaubsanspruch in der Regel am 31.03. des Folgejahres automatisch verfällt. Für den Fall einer Langzeiterkrankung kann der Urlaubsanspruch laut einem Urteil des BAG arbeitsvertraglich teilweise über den Übertragungszeitraum hinaus gesichert werden.

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Angepasste Arbeitsbedingungen
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem aktuellen Urteil die Rechte von Eltern behinderter Kinder gestärkt. Demnach müssen Arbeitgeber die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen so anpassen, dass die notwendige Betreuung möglich ist – solange sie dadurch nicht unverhältnismäßig belastet werden.

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Person hält ein Quadrat mit einem roten X hoch, ein Quadrat mit einem grünen Haken liegt auf einem Tisch
Bild: © Wipada Wipawin / iStock / Getty Images Plus

In nur 45 Minuten erfahren Sie, welche Fragen häufig falsch beurteilt werden und welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten.

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Dienstwagennutzung
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Darf ein Arbeitnehmer seinen Dienstwagen weiterhin privat nutzen, wenn er länger als sechs Wochen krankheitsbedingt ausfällt? Das Hessische LAG hat diese Frage eindeutig mit „Nein“ beantwortet. Nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung bestehe grundsätzlich kein Anspruch mehr auf die private Weiternutzung eines Firmenwagens.

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Richter und Justitia
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Rufbereitschaft bedeutet, dass Beschäftigte ihren Aufenthaltsort grundsätzlich frei wählen können und nur im Bedarfsfall zur Arbeit abgerufen werden. Laut dem ArbG Hannover widerspricht die Pflicht, in 30 Minuten am Arbeitsort zu sein, dem Wesen der Rufbereitschaft.

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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
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Der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) kann laut einem Urteil des LAG Köln durch das Vorbringen des Arbeitnehmers erschüttert werden. In einem solchen Fall kehrt sich die Darlegungs- und Beweislast um, d. h., der Arbeitnehmer muss seine Arbeitsunfähigkeit konkret nachweisen.

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Richter und Justitia
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Klare Ansage des BAG in Sachen Tarifeinheit: Im Fall kollidierender Tarifverträge verdrängt der Mehrheitstarifvertrag den Minderheitstarifvertrag automatisch – ohne gesondertes gerichtliches Verfahren. Für Gewerkschaften wie die GDL (Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer) bedeutet die Entscheidung einen herben Rückschlag.

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Richter und Justitia
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Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Arbeitnehmer auf dem Arbeitsweg und zurück. Unmittelbar vor Fahrtantritt können vorbereitende Tätigkeiten notwendig sein, z. B. das Reinigen der Autoscheiben, um eine sichere Fahrt zu gewährleisten. Laut dem SG Hamburg können auch solche Nebentätigkeiten unter den Unfallschutz fallen.

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Urlaubsabgeltung
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Wer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Urlaubsabgeltung verlangt, muss etwaige tarifliche Ausschlussfristen einhalten. Nach einer Entscheidung des LAG Baden-Württemberg verfallen verspätet geltend gemachte Ansprüche auch dann, wenn der Arbeitsvertrag eine unwirksame Klausel zur Urlaubsabgeltung enthält.

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