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Arbeitszeit

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Die 10 wichtigsten Fakten zu Überstunden
Bild: © coffeekai/iStock/Getty Images Plus

In nur 30 Minuten erfahren Sie, welche rechtlichen Vorgaben es hier gibt und wie Sie dabei mitbestimmen können.

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Ärztin untersucht Patienten mit Stethoskop
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Stefanamer

Die Zeiten eines Arztbesuches werden grundsätzlich nicht vergütet, weil es sich dabei um eine in der Freizeit zu erledigende Privatsache handelt. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kann laut dem LAG Hamm ein Tarifvertrag durch Zeitgutschrift auf dem Arbeitszeitkonto für die Wahrnehmung eines ärztlichen Untersuchungstermins vorsehen.

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