Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Arbeitsrecht

UTB+
Krankheit während Freistellung geht zulasten des Arbeitnehmers
Bild: © Bjoern Wylezich/iStock/Getty Images Plus

Erkrankt ein Arbeitnehmer während einer bereits genehmigten Freistellung zum Abbau eines Langzeitkontos, bleibt der Zeitabbau wirksam. Das LAG Köln hat entschieden, dass eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit die Erfüllungswirkung der Freistellung nicht entfallen lässt. Das Risiko trägt der Arbeitnehmer.

UTB+
Gericht spricht Lohnfortzahlung zu: Ärztin bestätigt Krankschreibung ­
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Megaflopp

Ein „gelber Schein“ unmittelbar nach der Kündigung bis zum Beginn des Resturlaubs? Das kann Zweifel am Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) wecken. Ein Arbeitgeber hatte solche Zweifel geäußert, die jedoch nach der Beweisaufnahme vor dem LAG Düsseldorf ausgeräumt waren.

UTB+
Tarifvertrag diskriminiert Teilzeitkräfte: BAG kassiert ­Klausel
Bild: © Dilok-Klaisataporn-iStock-Getty-Images-Plus

Teilzeitbeschäftigte dürfen gegenüber Vollzeitkräften nicht benachteiligt werden. Eine Regelung, nach der Mehrarbeitszuschläge unabhängig von der individuellen Arbeitszeit erst ab der 41. Wochenstunde gezahlt werden, ist laut dem BAG unwirksam. Die Zuschlagsgrenzen müssen proportional zur individuellen Arbeitszeit abgesenkt werden.

UTB+
Prozesslüge zulasten des Arbeit­gebers rechtfertigt Rauswurf ­
Bild: © Feodora-Chiosea-iStock-Getty-Images-Plus

Wer als Arbeitnehmer in einem Gerichtsverfahren gegen seinen Arbeitgeber vor­sätzlich die Unwahrheit sagt, um seine Erfolgsaussichten zu verbessern, verletzt in erheblicher Weise seine arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflicht und muss deshalb nach einem Urteil des LAG Niedersachsen mit seinem Rauswurf rechnen.

UTB+
Kommune muss Ersatztermin für Vorstellungsgespräch anbieten
Bild: © Pict-Rider-iStock-Getty-Images-Plus

Öffentliche Arbeitgeber müssen schwerbehinderten Bewerbern einen Ersatztermin für ein Vorstellungsgespräch anbieten, wenn diese den ursprünglichen Termin aus triftigem Grund nicht wahrnehmen können. Unterbleibt dies, kann das ein Indiz für eine Diskriminierung sein und AGG-Entschädigungsansprüche auslösen.

UTB+
Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Rund 52 Prozent der Beschäftigten in Deutschland erhalten mit dem November- oder Dezembergehalt ein Weihnachtsgeld. Bei tarifgebundenen Beschäftigten liegt die Quote sogar bei ca. 75 Prozent. Bei der Berechnung der Höhe eines Urlaubsabgeltungsanspruches bleibt Weihnachtsgeld nach einem Urteil des LAG Baden-Württemberg außen vor.

Kommt ein Arbeitnehmer zu Schaden, weil der Arbeitgeber gegen Arbeitsschutzvorschriften verstoßen hat, begründet dies nicht automatisch eine Schadenersatzpflicht. Nach einem Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts setzt die Haftung doppelten Vorsatz voraus – also auch Vorsatz in Bezug auf die herbeigeführten Verletzungen.

UTB+
BVerfG: Kirchenmitgliedschaft darf Einstellungsvoraussetzung sein
Bild: © Darwin-Brandis-iStock-Getty-Images-Plus

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Rechte kirchlicher Arbeitgeber deutlich gestärkt. Sie dürfen bei der Besetzung von Stellen die Mitgliedschaft in ihrer Kirche als Voraussetzung festlegen – sofern dies plausibel mit dem kirchlichen Auftrag oder dem religiösen Profil der Tätigkeit begründet werden kann.

Nicht jeder Unfall im Homeoffice steht automatisch unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Entscheidend ist, ob ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Unfall und der beruflichen Tätigkeit besteht. Bei einem Sprung aus dem Fenster wegen eines explodierenden Akkus ist das laut dem LSG Berlin-Brandenburg nicht der Fall.

UTB+
BAG zu Equal-Pay: Einzelner Kollege genügt als Vergleichsmaßstab
Bild: © Dilok-Klaisataporn-iStock-Getty-Images-Plus

Erfreuliche Nachrichten aus Erfurt: Das BAG hat entschieden, dass Frauen beim Gehaltsvergleich nicht mit dem Durchschnittslohn Vorlieb nehmen müssen. Sie dürfen sich vielmehr am Gehalt des bestbezahlten männlichen Kollegen orientieren – sofern dieser die gleiche oder eine gleichwertige Tätigkeit ausübt.

1 von 12