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Autor: kappenm

Arbeitgeber darf Betriebsratsbüro nicht eigenmächtig „umziehen“

Laut einem Beschluss des hessischen LAG darf ein Arbeitgeber nicht eigenmächtig das dem Betriebsrat überlassene Büro ausräumen und einen Umzug durchführen. Für einen solchen Umzug benötigt der Arbeitgeber das Einverständnis des Betriebsrats. Anderenfalls liegt verbotene Eigenmacht vor, gegen die der Betriebsrat gerichtlich vorgehen kann.

Bei unvereinbaren Standpunkten sind weitere Verhandlungen überflüssig

Das Tätigwerden einer Einigungsstelle setzt voraus, dass Betriebsrat und Arbeitgeber im Vorfeld erfolglos verhandelt haben. Diese Anforderung ist laut dem hessischen LAG erfüllt, wenn ein ernsthafter Verhandlungsversuch unternommen wurde und sich herausstellt, dass die Standpunkte der Betriebsparteien offensichtlich unvereinbar sind.

Ihre neue Homepage für die Betriebsratsarbeit

Jetzt ist sie online: Ab sofort ist dies Ihre neue Informationszentrale für sämtliche Aufgaben der Betriebsratsarbeit. Auf der neuen Website finden Sie vom Praxistipp über die Checkliste bis zur Musterformulierung schnell und komfortabel alles, was Sie für Ihre Betriebsratsarbeit benötigen.

Eilverfahren: Einigungs­stellenspruch bleibt bindend

Der Spruch einer Einigungsstelle ist laut einem Beschluss des ArbG Gera bis zur Feststellung der Unwirksamkeit des Beschlusses verbindlich. Nur bei besonders krassen und klaren Rechtsver­stößen könne der Vollzug vorläufig ausgesetzt werden.

Arbeitnehmer können Arbeits­zeugnis gerichtlich erzwingen

Klare Ansage des LAG Rheinland-Pfalz: Verpflichtet sich ein Arbeitgeber in einem Vergleich, einem Beschäftigten ein wohlwollendes Arbeitszeugnis auszustellen, so muss er dieses Versprechen auch einhalten, ansonsten droht ihm die gerichtliche Durchsetzung – notfalls mithilfe der Verhängung eines Zwangsgeldes oder gar einer Zwangshaft.

Alkoholrausch ist keine Entschuldigung für sexuelle Belästigung

Eine erhebliche Alkoholisierung entschuldigt kein sexuell übergriffiges und belästigendes Verhalten. Das geht aus einem Urteil des LAG Rheinland-Pfalz im Fall eines Angestellten hervor, der den sexuellen Übergriff auf zwei Kolleginnen mit einem infolge eines Rausches erlittenen Kontrollverlust zu entschuldigen versuchte.

Urlaubsanspruch entsteht auch während eines Beschäftigungsverbotes

Laut einem Urteil des BAG erwerben Arbeitnehmerinnen auch während fortlaufender Beschäftigungsverbote aufgrund von Schwangerschaften Urlaubsansprüche und können vom Arbeitgeber verlangen, den nicht genommenen Urlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses finanziell abzugelten.

Kein Schadenersatz wegen unerlaubter Nennung in Werbeflyer

Wer von seinem Arbeitgeber die Zahlung eines Schmerzensgeldes wegen eines Datenschutzverstoßes fordert, muss einen konkreten immateriellen Schaden nachweisen. Laut dem LAG Rheinland Pfalz reicht es hierfür nicht aus, wenn eine bloße Verärgerung oder Unannehmlichkeit vorliege.
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