Arbeitgeber darf Betriebsratsbüro nicht eigenmächtig „umziehen“
Laut einem Beschluss des hessischen LAG darf ein Arbeitgeber nicht eigenmächtig das dem Betriebsrat überlassene Büro ausräumen und einen Umzug durchführen. Für einen solchen Umzug benötigt der Arbeitgeber das Einverständnis des Betriebsrats. Anderenfalls liegt verbotene Eigenmacht vor, gegen die der Betriebsrat gerichtlich vorgehen kann.