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Wahlverfahren

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Wahlabbruch setzt drohende Nichtigkeit der Wahl voraus
Bild: ©nullplus / iStock / Getty Images Plus

Die Hürden für den Abbruch einer Betriebsratswahl sind hoch. Nur wenn die Wahl voraussichtlich nichtig ist, darf sie gestoppt werden. Hält der Wahlvorstand trotz gesunkener Belegschaftsstärke bewusst an der Wahl eines erheblich zu großen Gremiums fest, ist diese Schwelle nach Meinung des LAG Niedersachsen überschritten.

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Umlaufverfahren: Verspätete Stimmen bleiben unberücksichtigt­
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/kzenon

Ob ein Betriebsteil an der Betriebsratswahl des Hauptbetriebs teilnimmt, entscheiden seine Beschäftigten. Erfolgt die Abstimmung schriftlich oder im Umlauf, muss die absolute Mehrheit bis zum Stichtag erreicht sein. Später eingehende Stimmen bleiben unberücksichtigt. Fehlt der Anschlussbeschluss, ist die Wahl anfechtbar.

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Betriebsratswahl: Betriebsteil darf formlose Entscheidung treffen
Bild: © PeopleImages/iStock/Getty Images Plus

Die Beschäftigten eines selbstständigen Betriebsteils können im Rahmen eines gemeinsamen Frühstücks mit Stimmenmehrheit formlos beschließen, an der Betriebsratswahl des Hauptbetriebs teilzunehmen und damit wirksam an der Wahl beteiligt zu sein. Eine förmliche Betriebsversammlung oder geheime Abstimmung ist nicht erforderlich.

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Einladung zur Wahlversammlung: Keine Übersetzung nötig
Bild: © cybrain/iStock/Getty-Images-Plus

Nach einem Beschluss des BAG sind die Initiatoren einer Betriebsratswahl nicht verpflichtet, das Einladungsschreiben zur Wahlversammlung in mehrere Sprachen zu übersetzen, auch wenn viele Beschäftigte der deutschen Sprache nur eingeschränkt mächtig sind.

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Wahlbewerber
Bild: ©Kenishirotie-iStock-Getty-Images-Plus

Wird bei einer Betriebsratswahl nur ein Wahlvorschlag mit weniger Bewerbern eingereicht, als Betriebsratssitze zu vergeben sind, so darf der Wahlvorstand laut dem BAG keine Nachfrist zur Einreichung weiterer Wahlvorschläge setzen. Eine solche Nachfrist ist nur vorgesehen, wenn gar kein gültiger Wahlvorschlag eingereicht wurde.

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Aufgrund des Verstoßes gegen wesentliche Vorschriften des Wahlverfahrens hat das Sächsische LAG die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt und die im März 2022 durchgeführte Betriebsratswahl bei VW in Zwickau für unwirksam erklärt. Die Voraussetzungen für eine Nichtigkeit lagen nicht vor.

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