Vor rund einem halben Jahr, am 02.07.2023, trat das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll es sogenannte Whistleblower vor Benachteiligungen schützen. Wäre das Gesetz schon früher in Kraft getreten, hätte sich folgender Fall sicherlich anders zugetragen.