Wer aus gesundheitlichen Gründen seinen bisherigen Job nicht mehr ausüben kann, hat Anspruch auf Zuweisung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes – sofern es im Betrieb einen solchen Arbeitsplatz bereits gibt. Ein Beschäftigungsangebot vonseiten des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber laut dem LAG Köln ablehnen.
Laut dem LAG Köln kann sich der Inhaber eines Kleinbetriebes bei Ausspruch einer Kündigung auf Unstimmigkeiten und Probleme im zwischenmenschlichen Umgang berufen. Rügt die gekündigte Arbeitnehmerin, dass die Kündigung gegen das Maßregelungsverbot verstoße, muss sie das Vorliegen der Voraussetzungen des § 612a BGB nachweisen.