Als engagiertes Betriebsratsmitglied wissen Sie, dass der Betriebsrat den Arbeitgeber nicht unmittelbar daran hindern kann, ein Arbeitsverhältnis zu kündigen. Mittelbar nimmt das Gremium hingegen Einfluss, weil sich die im Vorfeld einer Kündigung obligatorische Anhörung für so manchen Arbeitgeber als unüberwindbare Hürde erweist.
Laut dem BAG kann der Beweiswert „passgenauer“ Krankschreibungen, die zeitgleich mit dem Ende der Kündigungsfrist ablaufen, erschüttert sein. Aufgrund des hohen Beweiswertes einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) sind laut dem LAG Köln jedoch nicht bei jeder Ungereimtheit Zweifel am Beweiswert einer AU angebracht.
Wer aus gesundheitlichen Gründen seinen bisherigen Job nicht mehr ausüben kann, hat Anspruch auf Zuweisung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes – sofern es im Betrieb einen solchen Arbeitsplatz bereits gibt. Ein Beschäftigungsangebot vonseiten des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber laut dem LAG Köln ablehnen.
Laut dem LAG Köln kann sich der Inhaber eines Kleinbetriebes bei Ausspruch einer Kündigung auf Unstimmigkeiten und Probleme im zwischenmenschlichen Umgang berufen. Rügt die gekündigte Arbeitnehmerin, dass die Kündigung gegen das Maßregelungsverbot verstoße, muss sie das Vorliegen der Voraussetzungen des § 612a BGB nachweisen.