Die Anforderungen an die Betriebsratsarbeit wachsen stetig. Die zu bewältigenden Themen sind umfangreich und komplex, sodass nur kompetente Betriebsratsmitglieder das Amt sachgerecht im Interesse der Beschäftigten ausüben können.
Die zulässige Schulungsteilnahme eines Betriebsratsmitgliedes steht und fällt mit der Frage der Erforderlichkeit, d. h., nur wenn im Rahmen der Schulungsveranstaltung Wissen vermittelt wird, das für die Betriebsratsarbeit „erforderlich“ ist, darf das Betriebsratsmitglied an der Veranstaltung teilnehmen und der Arbeitgeber muss die Kosten tragen. Es ist Sache des Betriebsrats, die Erforderlichkeit zu überprüfen.