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Kündigungsgründe: Betriebsrat muss klar informiert sein
Zeitschrift - Aktuelle Ausgabe
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Vorschlagsliste mit Smiley- Kennwort ist unzulässig
Eine Vorschlagsliste für eine Betriebsratswahl ist laut einem Beschluss des LAG Köln ungültig, wenn sie in ihrem Kennwort ein Smiley-Symbol enthält. Darüber hinaus klinge die Bezeichnung „FAIR :-) die Liste“ zu sehr wie ver.di-Liste.