Verhandelt ein Arbeitgeber entgegen einer vertraglichen Vereinbarung mit einem Beschäftigten nicht über eine Zielvereinbarung für das Erreichen von Bonuszielen und legt die Ziele stattdessen einseitig fest, so macht er sich laut einem Urteil des BAG schadenersatzpflichtig.
Ein Betriebsratsmitglied, das zwölf Stunden Schichten leistet, hat für außerhalb seiner Arbeitszeit geleistete Betriebsratsarbeit lediglich Anspruch auf eine Zeitgutschrift für die tatsächlich aufgewendete Zeit. Anspruch auf eine Zeitgutschrift im Umfang von zwölf Stunden für die Teilnahme an einer achtstündigen Betriebsratssitzung besteht nicht.