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Arbeitsunfähigkeit

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Wer bereits vor einem anerkannten Arbeitsunfall an einer chronischen Schmerzstörung litt, muss nachweisen, dass spätere Beschwerden eindeutig auf den Unfall zurückzu­führen sind. Fehlt dieser Nachweis, entfallen laut einer Entscheidung des LSG Baden-Württemberg Ansprüche auf Verletztengeld, Heilbehandlung und Haushaltshilfe.

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Nach einer Tätowierung kann es zu Komplikationen wie Entzündungen kommen. Führt eine solche Komplikation zur Arbeitsunfähigkeit, kann der Anspruch auf Entgeltfortzahlung laut dem LAG Schleswig-Holstein entfallen – wenn dem Arbeitnehmer ein grob fahrlässiges Eigenverschulden an der Erkrankung vorzuwerfen ist.

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Urlaub dient Erholungszwecken und ist deshalb zwingend. Demnach dürfen Arbeitnehmer laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) weder auf ihren gesetz­lichen Mindesturlaub noch auf die finanzielle Abgeltung desselben verzichten – auch nicht im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs.

Wer wegen einer psychogenen Erschöpfung krankgeschrieben ist, darf trotz der ärztlich attestierten Arbeitsunfähigkeit „fröhlich durch die Innenstadt bummeln“ und Gartenpartys besuchen. Derlei Aktivitäten sind laut dem LAG Sachsen nicht dazu geeignet, Zweifel am tatsächlichen Vorliegen der Erkrankung zu begründen.

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Vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit ist Kündigungsgrund
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Gazometr
Vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit ist Kündigungsgrund

Wer seinem Arbeitgeber vormacht, krank zu sein und ihn so über das Bestehen einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit täuscht, muss bei Auffliegen des Schwindels damit rechnen, seinen Job zu verlieren. Laut dem LAG Niedersachsen rechtfertigt eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

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Dame in weißer Bluse packt persönliche Bürogegenstände in Karton
Bild: © nathaphat/iStock/Getty-Images-Plus

Laut dem LAG Köln kann sich der Inhaber eines Kleinbetriebes bei Ausspruch einer Kündigung auf Unstimmigkeiten und Probleme im zwischenmenschlichen Umgang berufen. Rügt die gekündigte Arbeitnehmerin, dass die Kündigung gegen das Maßregelungsverbot verstoße, muss sie das Vorliegen der Voraussetzungen des § 612a BGB nachweisen.

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