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Rechte des Betriebsrates

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Psychotherapeutisches Gespräch.
Bild: © Redaktionsbüro Schneider / gettyimages.de / Lorenzoantonucci

Plant der Arbeitgeber den Einsatz von „psychischen Ersthelfenden“ für Beschäftigte mit psychischen Problemen, so hat der Betriebsrat laut einem Beschluss des LAG Rheinland-Pfalz hierbei kein Mitbestimmungsrecht.

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Richterhammer
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Ein Widerspruch des Betriebsrats gegen eine Kündigung kann dem Gekündigten einen Weiterbeschäftigungsanspruch verschaffen – auch bei einer verhaltensbedingten Kündigung. Durch Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen kann ein verhaltensbedingter Kündigungsgrund laut dem ArbG Gera jedoch nicht entfallen.

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Kein Tendenzschutz: Betriebsrat durfte Wirtschaftsausschuss bilden
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In Betrieben mit mehr als 100 Beschäftigten ist der Betriebsrat verpflichtet, einen Wirtschaftsausschuss zu bilden. In karitativ tätigen Unternehmen, die dem sogenannten Tendenzschutz unterliegen, besteht diese Pflicht nicht. Laut einem Beschluss des LAG Niedersachsen sind soziale Einrichtungen nicht automatisch karitativ tätig.

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Verweigerungshaltung steht Einigungsstelle nicht entgegen
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Gehen die Meinungen der Betriebsparteien in einer mitbestimmungspflichtigen Angelegenheit auseinander und ist kein Kompromiss in Sicht, schlägt die Stunde der Einigungsstelle. Nach einem Urteil des LAG Rheinland-Pfalz kann der Arbeitgeber diese auch dann anrufen, wenn der Betriebsrat im Vorfeld Verhandlungen verweigert hat.

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Kein Vetorecht des Betriebsrats bei Einordnung als AT-Angestellter
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Will der Arbeitgeber eine neu geschaffene Stelle besetzen, so benötigt er hierfür die Zustimmung des Betriebsrats. Ist der auserkorene Bewerber vom Geltungsbereich des im Betrieb anwendbaren Tarifvertrages ausgenommen, hat der Betriebsrat keinen Grund, seine Zustimmung zur Einordnung des Bewerbers als AT-Angestellter zu verweigern.

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Gelscheine und Geldstücke
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Das BAG hat kürzlich klargestellt: Passt der Arbeitgeber den Lohn eines freigestellten Betriebsratsmitgliedes an, so muss er den Betriebsrat im Vorfeld nicht gemäß § 99 Abs. 1 BetrVG beteiligen, weil kein Recht auf Mitwirkung besteht.

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Betriebsrat ist bei Stellenbeschreibungen außen vor
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Verhandeln die Betriebsparteien erfolglos über eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit, kann die Einigungsstelle auf Antrag tätig werden, um einen Kompromiss zu finden. Entscheidet die Einigungsstelle über eine Angelegenheit, die nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegt, hat sie ihre Kompetenzen überschritten.

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Keine Headset-Pflicht ohne Okay des Betriebsrats
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Die Einführung eines Headset-Systems für die filialinterne Kommunikation der Beschäftigten unterliegt laut dem BAG der Mitbestimmung des Betriebsrats, wenn das System es den Vor­gesetzten ermöglicht, die Kommunikation mitzuhören.

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Gehaltskürzung bei Betriebsratsmitgliedern ist unzulässig
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Wer in den Betriebsrat gewählt wird und dort die Interessen der Beschäftigten vertritt, darf nicht wegen des Amtes benachteiligt werden, z. B. in Gestalt einer Gehaltskürzung. Betriebsratsmitglieder haben laut dem LAG Niedersachsen vielmehr Anspruch auf ein Gehalt, das sie ohne das Amt durch beruflichen Aufstieg erzielt hätten.

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Wünsche unbeachtlich: Freistellung ist kein Zusatzurlaub
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Wer als Betriebsratsmitglied in seiner Freizeit Betriebsratsarbeit leistet, kann vom Arbeitgeber als Kompensation die bezahlte Freistellung von der Arbeit verlangen. Laut dem BAG muss der Arbeitgeber bei der zeitlichen Festlegung der Arbeitsbefreiung – anders als beim Urlaub – nicht den Wünschen des Betriebsratsmitgliedes folgen. Vorschau Betriebsratswahl

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