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Rechte des Betriebsrates

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Amtspflichtverletzung rechtfertigt keine Abmahnung
Bild: © BernardaSv/iStock/Getty Images Plus

Verstößt ein Betriebsratsmitglied gegen eine betriebsverfassungsrechtliche Pflicht, kann der Arbeitgeber auf diese Pflichtverletzung nicht mit einer Abmahnung reagieren. Tut er es dennoch, kann das Betriebsratsmitglied laut einem Beschluss des BAG die Entfernung der unzulässigen Abmahnung aus der Personalakte verlangen.

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Betriebsrat darf Minderheitenschutz nicht umgehen
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Beruft ein Betriebsrat die Vertreter einer Minderheitsliste so lange aus dem Betriebsausschuss ab, bis es keine Nachfolger mehr auf der Liste gibt, und ersetzt die freien Plätze durch Mitglieder der Mehrheitsliste, sind die Abberufungen unwirksam.

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Betriebsrat hat kein Recht auf Vorlage nicht vorhandener Unterlagen
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Vor einer Einstellung kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber nicht die Vorlage von Unterlagen verlangen, die diesem nicht vorliegen. Insbesondere muss er diese nicht extra anfertigen. Das hat das ArbG München in einem Fall entschieden, in dem der Betriebsrat vom Arbeitgeber Scientology-Schutzerklärungen gefordert hatte.

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Nicht erforderlich: Worthülsen des Betriebsrats sind zu wenig
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Vor den Gerichten wird häufig darüber gestritten, ob der Arbeitgeber die Kosten einer Betriebsratsschulung übernehmen muss. Das ist der Fall, wenn das im Rahmen der Schulung vermittelte Wissen für die Betriebsratsarbeit „erforderlich“ ist. Bestreitet der Arbeitgeber die Erforderlichkeit, muss der Betriebsrat stichhaltige Argumente liefern.

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Einigungsstelle darf erst nach wirksamer Einsetzung tätig werden
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Wird eine Einigungsstelle zur Streitschlichtung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat gerichtlich eingesetzt, darf sie laut einem Beschluss des LAG Köln auch in Eilfällen nicht tätig werden, bevor die Einsetzung formell rechtskräftig ist. Werde sie dennoch tätig, könne ihr Spruch die fehlende Einigung der Betriebsparteien nicht ersetzen.

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Betriebsratsvorsitzender schwänzt Betriebsrätetag: Rauswurf rechtens
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Statt wie mit dem Arbeitgeber besprochen drei Tage auf Firmenkosten bei den Betriebsrätetagen in Bonn zu verbringen, reiste ein Betriebsratsvorsitzender vorzeitig ab, um in Düsseldorf private Angelegenheiten zu erledigen. Nicht nur für den Arbeitgeber ein Grund, den Vorsitzenden rauszuwerfen, sondern auch für das LAG Niedersachsen.

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Mann in Anzug
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In der Rechtsprechung und in der juristischen Literatur ist umstritten, ob ein Betriebsrat einen Anspruch auf Unterlassung einer Betriebsänderung bis zum Abschluss der vom Arbeitgeber geschuldeten Information und Beratung hat. Das ArbG Erfurt hat unlängst entschieden, dass ein solcher allgemeiner Unterlassungsanspruch nicht besteht.

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Betriebsratsmitglieder sollen möglichst gemeinsam zur Schulung fahren
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Nehmen mehrere Mitglieder eines Betriebsratsgremiums an demselben Seminar teil, ist ihnen laut einem Beschluss des BAG die Bildung einer Fahrgemeinschaft zuzumuten, sofern eine gemeinsame Anreise aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall nicht als unzumutbar erscheint.

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BAG: Digitales Leserecht für Betriebsrat erfüllt Vorlagepflicht
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Im Einstellungsverfahren hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat „die erforderlichen Bewerbungsunterlagen vorzulegen“. Laut dem BAG kann der Arbeitgeber diesen Anspruch durch die Einräumung eines digitalen Leserechts in Bezug auf die Unterlagen erfüllen. Die Vorlage der Bewerbungen in Papierform ist nicht (mehr) erforderlich.

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E-Mail Postfach am Laptop
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Verfügt ein Betriebsratsgremium über einen E-Mail-Account mit einer gemeinsamen E-Mail-Adresse, so haben die einzelnen Betriebsratsmitglieder laut dem Hessischen LAG ein Zugriffsrecht auf die E-Mails in Form eines elektronischen Leserechts.

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