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Betriebsratswahl

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Stimmzettelumschlag
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Mickis-Fotowelt

Wer als wahlberechtigter Arbeitnehmer am Tag der Betriebsratswahl nicht im Betrieb anwesend ist und deshalb seine Stimme nicht persönlich abgeben kann, hat das Recht, vom Wahlvorstand die Aushändigung von Briefwahlunterlagen zu verlangen. Laut einem Beschluss des BAG muss dieses Verlangen nicht begründet werden.

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Frau wirft einen Wahlzettel in die Wahlurne.
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Alfonso Sangiao

Gehört ein Arbeitnehmer mehreren Betrieben desselben Unternehmens an, so darf er laut einem Urteil des BAG in allen Betrieben wählen. Dies gilt auch für Führungskräfte in Unternehmen mit einer unternehmensinternen Matrix-Struktur.

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Spielfiguren auf verschiedenen Abzweigungen. Eine Spielfigur ist auf einem goldenen Podest.
Bild: © Olivier Le Moal/iStock/Getty Images Plus

Ein erfreuliches Urteil für alle Wahlvorstände: Laut einem Urteil des BAG führt ein formeller Verstoß gegen die Frist zur Bekanntgabe von Wahlvorschlägen nicht ohne Weiteres zur Anfechtbarkeit und damit Unwirksamkeit der Wahl. Eine Anfechtbarkeit setzt demnach stets voraus, dass der Verstoß geeignet war, das Wahlergebnis zu beeinflussen.

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Bei erforderlicher Neuwahl müssen alle Freigestellten neu gewählt werden
Bild: © Karl-Hendrik Tittel/iStock/Getty Images Plus

Steigt die Beschäftigtenzahl in einem Unternehmen auf über 500, hat der Betriebsrat Anspruch auf zwei Freistellungen. In diesem Fall müssen laut dem LAG Niedersachsen alle Freigestellten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl neu gewählt werden, also auch das bisher bereits freigestellte Betriebsratsmitglied.

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Betriebsratswahl am Stationierungsort BER zulässig
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Boarding1Now

Eine Fluggesellschaft mit Sitz im europäischen Ausland, die einen Stationierungsort am Flughafen Berlin (BER) unterhält, muss eine dort angekündigte Betriebsratswahl dulden, wenn eine betriebsratsfähige Organisationseinheit vorliegt.

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Klassiker - Säulen des Supreme Courts
Bild: © PeskyMonkey/iStock/Getty Images Plus

Nach der Betriebsratswahl werden die freizustellenden Betriebsratsmitglieder gemäß § 38 Abs. 2 BetrVG „nach Beratung mit dem Arbeitgeber vom Betriebsrat aus seiner Mitte in geheimer Wahl und nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt“. Findet keine Beratung statt, ist die Wahl nach der Rechtsprechung des BAG dennoch wirksam.

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Zettel wird in Wahlurne geschmissen
Bild: © Redaktionsbüro Schneider / gettyimages.de / Francisco Javier Ortiz Marzo

Wer schon einmal eine Betriebsratswahl als Mitglied des Wahlvorstandes in verantwortlicher Position durchgeführt hat, kennt die vielen formellen Stolperfallen im Verfahren. Laut dem LAG Hamburg verstößt der Wahlvorstand mit dem Hinweis auf eine Betriebsratstätigkeit auf den Stimmzetteln gegen eine Wahlvorschrift.

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Der Aufsichtsrat einer Kapitalgesellschaft setzt sich aus Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen. Laut einem Beschluss des BAG kann der Wahlvorstand einer Aktiengesellschaft (AG) nicht beschließen, dass die Arbeitnehmer ihre Vertreter für den Aufsichtsrat allesamt per Briefwahl bestimmen können.

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Kein Minderheitenschutz nur für diverses Geschlecht
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Bei einer Betriebsratswahl darf laut einem Beschluss des ArbG Berlin der Minderheitenschutz für das diverse Geschlecht nicht zulasten anderer Minderheitengeschlechter gehen. Eine Betriebsratswahl sei unwirksam, wenn die Vertreter des diversen Geschlechts zulasten der Frauen im Betrieb überproportional berücksichtigt worden seien.

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Betriebsratswahl mangels übersetzter Wahlunterlagen unwirksam
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Champpix

Als engagiertes Betriebsratsmitglied kennen Sie die komplizierten Modalitäten einer Betriebsratswahl. Für ausländische Beschäftigte, die nicht gut Deutsch sprechen, ist die Wahrnehmung ihres Wahlrechts deshalb besonders schwierig. Wann der Wahlvorstand die Wahlunterlagen übersetzen lassen muss, zeigt folgender Fall.

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