Laut einem Urteil des BAG erwerben Arbeitnehmerinnen auch während fortlaufender Beschäftigungsverbote aufgrund von Schwangerschaften Urlaubsansprüche und können vom Arbeitgeber verlangen, den nicht genommenen Urlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses finanziell abzugelten.
Seit 2019 gibt es die sogenannte Brückenteilzeit. Sie beschreibt die Möglichkeit für Arbeitnehmer, ihre Arbeitszeit befristet zu reduzieren und danach wieder zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückzukehren. Laut dem hessischen LAG kann während einer Brückenteilzeit kein wirksamer Antrag auf unbefristete Teilzeit gestellt werden.
Die Karlsruher Verfassungshüter haben entschieden, dass tarifliche Nachtarbeitszuschläge für regelmäßig in Nachtschichten arbeitende Beschäftigte niedriger ausfallen dürfen als die Zuschläge für sonstige Nachtarbeitnehmer – auch wenn dies eine Ungleichbehandlung zur Folge hat.
Seit der Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) im Jahr 2022 muss die Probezeit eines befristeten Arbeitsverhältnisses im Verhältnis zu der erwarteten Dauer der Befristung und der Art der Tätigkeit stehen. Laut einem Urteil des BAG bedeutet dies, dass die Probezeit kürzer bemessen sein muss als eine Befristung.
Eine Stellenanzeige, die sich an „Berufseinsteiger“ oder Bewerber mit „bis ca. 6 Jahre Berufserfahrung“ richtet, diskriminiert ältere Bewerber nicht. Laut einem Urteil des LAG Rheinland-Pfalz sei hier insbesondere zu berücksichtigen, dass keine fixe Obergrenze der Berufserfahrung, sondern lediglich ein Circa-Wert angegeben sei.
Betriebsversammlungen während der Arbeitszeit sind grundsätzlich auch dann zulässig, wenn die Beschäftigten hoheitliche Aufgaben zur Gefahrenabwehr wahrnehmen. Laut dem LAG Düsseldorf müssen dabei die Interessen des Arbeitgebers berücksichtigt werden, sodass eine Verlegung einer Versammlung in kundenarme Zeiten zumutbar sei.
Geschlechterdiskriminierung bei McDonald’s: Weil ihr eine Kollegin den Zugang zur Frauenumkleide verwehrt hatte, verklagte eine transidente Arbeitnehmerin ihren Arbeitgeber auf Zahlung einer Entschädigung wegen Geschlechterdiskriminierung. Vor Gericht einigten sich die Parteien schließlich auf einen Vergleich.
Pocht eine potenzielle Kundin darauf, nicht von einer Frau, sondern von einem männlichen Berater betreut werden, so ist der Arbeitgeber dazu aufgerufen, die Arbeitnehmerin aufgrund der ihm aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) obliegenden Schutzpflichten vor einer solchen Diskriminierung zu schützen.
Wird in einem Betrieb gestreikt, so ist es dem Arbeitgeber gesetzlich verboten, die streikenden Beschäftigten durch den Einsatz von Leiharbeitnehmern zu ersetzen. Laut einem Urteil des ArbG Köln kann die streikführende Gewerkschaft in einem solchen Fall grundsätzlich einen Unterlassungsanspruch gegen den Arbeitgeber geltend machen.
Steht Beschäftigten laut Tarifvertrag eine Zeitgutschrift für das An- und Ablegen von Schutzkleidung zu, so besteht dieser Anspruch auch während Krankheit und Urlaub. Das gilt laut einem Urteil des LAG Nürnberg auch für den Fall, dass der maßgebliche Tarifvertrag eine Zeitgutschrift „pro geleisteter Schicht“ vorsieht.