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Arbeitsrecht

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Fortbildungskosten
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Drazen Zigic

Rückzahlungsklauseln für Fortbildungskosten müssen laut einem Urteil des LAG Köln eindeutig und verständlich formuliert sein. Unklare Regelungen gehen zulasten des Arbeitgebers und können eine Rückzahlungspflicht kippen. Denn Arbeitgeber tragen die Beweislast für klare Regelungen.

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Das Bundessozialgericht (BSG) hat unlängst bestätigt, dass auch Tätigkeiten außerhalb der direkten Arbeitsleistung unter den Unfallversicherungsschutz fallen können. Ein Sturz auf nassem Boden im Sozialraum könne eine besondere betriebliche Gefahr darstellen. Dies gelte auch für den Fall, dass der Sturz beim Kaffeeholen erfolgt sei.

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Streikteilnahme
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Marina Nuxoll

52 % aller Beschäftigten erhielten im vergangenen Jahr Weihnachtsgeld. Laut einem Urteil des ArbG Offenbach sind Arbeitgeber berechtigt, das Weihnachtsgeld anteilig für Zeiten einer Streikteilnahme zu kürzen – vorausgesetzt, es besteht eine entsprechende neutrale Kürzungsregelung für Fehlzeiten, etwa in einer Betriebsvereinbarung.

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Als engagiertes Betriebsratsmitglied wissen Sie, dass der gesetzliche Urlaubsanspruch in der Regel am 31.03. des Folgejahres automatisch verfällt. Für den Fall einer Langzeiterkrankung kann der Urlaubsanspruch laut einem Urteil des BAG arbeitsvertraglich teilweise über den Übertragungszeitraum hinaus gesichert werden.

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Angepasste Arbeitsbedingungen
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem aktuellen Urteil die Rechte von Eltern behinderter Kinder gestärkt. Demnach müssen Arbeitgeber die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen so anpassen, dass die notwendige Betreuung möglich ist – solange sie dadurch nicht unverhältnismäßig belastet werden.

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Person hält ein Quadrat mit einem roten X hoch, ein Quadrat mit einem grünen Haken liegt auf einem Tisch
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In nur 45 Minuten erfahren Sie, welche Fragen häufig falsch beurteilt werden und welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten.

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Dienstwagennutzung
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Darf ein Arbeitnehmer seinen Dienstwagen weiterhin privat nutzen, wenn er länger als sechs Wochen krankheitsbedingt ausfällt? Das Hessische LAG hat diese Frage eindeutig mit „Nein“ beantwortet. Nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung bestehe grundsätzlich kein Anspruch mehr auf die private Weiternutzung eines Firmenwagens.

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Richter und Justitia
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Rufbereitschaft bedeutet, dass Beschäftigte ihren Aufenthaltsort grundsätzlich frei wählen können und nur im Bedarfsfall zur Arbeit abgerufen werden. Laut dem ArbG Hannover widerspricht die Pflicht, in 30 Minuten am Arbeitsort zu sein, dem Wesen der Rufbereitschaft.

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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
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Der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) kann laut einem Urteil des LAG Köln durch das Vorbringen des Arbeitnehmers erschüttert werden. In einem solchen Fall kehrt sich die Darlegungs- und Beweislast um, d. h., der Arbeitnehmer muss seine Arbeitsunfähigkeit konkret nachweisen.

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