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Allgemein

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BAG stärkt Arbeitnehmerrechte bei Aktienoptionen
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/peterschreiber.media

Das BAG hat Arbeitnehmern den Rücken gestärkt, die über virtuelle Optionsrechte am Unternehmen ihres Arbeitgebers verfügen. Die Bundesrichter urteilten, dass eine Klausel unwirksam sei, die den sofortigen Verfall von bereits ausübbaren („gevesteten“) virtuellen Optionsrechten im Falle einer Eigenkündigung vorsehe.

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Wer einen Firmenwagen nutzen darf, muss den Arbeitgeber unverzüglich über Unfälle und auftretende Mängel informieren, damit dieser die erforderlichen Maßnahmen ergreifen kann. Laut einem Urteil des LAG Köln gehört es auch zu den Pflichten, das überlassene Fahrzeug pfleglich zu behandeln und keine Schäden zu verursachen.

Infolge einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes („VW-Untreue-Prozess“) aus dem Jahr 2023 hatte VW die Gehälter zahlreicher freigestellter Betriebsratsmitglieder gekürzt. Nun hat das BAG entschieden, dass der VW-Konzern den Beweis antreten muss, dass eine Gehaltserhöhung, die er rückgängig macht, fehlerhaft war.

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Bestreitet ein Arbeitnehmer den Empfang eines Kündigungsschreibens, muss der Arbeitgeber den Zugang beweisen. Um den wirksamen Zugang einer Kündigung per Einwurf-Einschreiben gerichtsfest zu beweisen, muss der Arbeitgeber laut einem Urteil des BAG den Auslieferungsbeleg der Post vorlegen.

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Bei unvereinbaren Standpunkten sind weitere Verhandlungen überflüssig
Bild: © AndreyPopov/iStock/Getty Images Plus

Das Tätigwerden einer Einigungsstelle setzt voraus, dass Betriebsrat und Arbeitgeber im Vorfeld erfolglos verhandelt haben. Diese Anforderung ist laut dem hessischen LAG erfüllt, wenn ein ernsthafter Verhandlungsversuch unternommen wurde und sich herausstellt, dass die Standpunkte der Betriebsparteien offensichtlich unvereinbar sind.

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Ihre neue Homepage für die Betriebsratsarbeit
Bild: © lchumpitaz/iStock/Getty Images Plus

Jetzt ist sie online: Ab sofort ist dies Ihre neue Informationszentrale für sämtliche Aufgaben der Betriebsratsarbeit. Auf der neuen Website finden Sie vom Praxistipp über die Checkliste bis zur Musterformulierung schnell und komfortabel alles, was Sie für Ihre Betriebsratsarbeit benötigen.

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Mann sitzt total psychisch überlastet vor seinem Notebook
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In nur 30 Minuten erfahren Sie, mit welchen Methoden Sie Belastungen erfassen und wie Sie bei der Gefährdungsbeurteilung mitbestimmen können.

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Eilverfahren: Einigungs­stellenspruch bleibt bindend
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Der Spruch einer Einigungsstelle ist laut einem Beschluss des ArbG Gera bis zur Feststellung der Unwirksamkeit des Beschlusses verbindlich. Nur bei besonders krassen und klaren Rechtsver­stößen könne der Vollzug vorläufig ausgesetzt werden.

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Arbeitgeber dürfen Beschäftigte nicht lückenlos kontrollieren
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Arbeitgeber haben ein berechtigtes Interesse daran, die Belastungssituation ihrer Beschäftigten technisch zu erfassen und zu analysieren, um Arbeitsabläufe umzugestalten und zu verbessern. Eine dauerhafte, nahezu lückenlose Erfassung einzelner Arbeitsschritte darf der Arbeitgeber laut einem Urteil des BAG jedoch nicht vornehmen.

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Bei verspäteter Zielvorgabe besteht Anspruch auf Schadenersatz
Bild: © KrizzDaPaul/iStock/Getty Images Plus

Die Würfel sind gefallen: Das BAG hat das Urteil der Vorinstanz bestätigt, wonach Beschäftigte Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn der Arbeitgeber ihnen nicht rechtzeitig Ziele vorgibt, an deren Erreichen eine Bonuszahlung geknüpft ist. Das gilt jedenfalls dann, wenn eine nachträgliche Zielvorgabe ihre Anreizfunktion nicht mehr erfüllen kann.

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