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Autor: kappenm

Kundin will männlichen Berater: Kollegin klagt auf AGG-Entschädigung

Pocht eine potenzielle Kundin darauf, nicht von einer Frau, sondern von einem männlichen Berater betreut werden, so ist der Arbeitgeber dazu aufgerufen, die Arbeitnehmerin aufgrund der ihm aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) obliegenden Schutzpflichten vor einer solchen Diskriminierung zu schützen.

Betriebsvereinbarung muss DSGVO-Vorgaben erfüllen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Arbeitgeber in die Pflicht genommen, Datenschutzanforderungen in Betriebsvereinbarungen (BV) präzise zu regeln. Der Schutz der Beschäftigtendaten dürfe durch die BV nicht aufgeweicht werden, weshalb die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beachtet werden müssten.

Betriebsratswahl am Stationierungsort BER zulässig

Eine Fluggesellschaft mit Sitz im europäischen Ausland, die einen Stationierungsort am Flughafen Berlin (BER) unterhält, muss eine dort angekündigte Betriebsratswahl dulden, wenn eine betriebsratsfähige Organisationseinheit vorliegt.

BAG: Kein digitales Zugangsrecht für Gewerkschaft zum Betrieb

Ein Unternehmen muss einer Gewerkschaft nicht die dienstlichen E-Mail-Adressen seiner Beschäftigten zum Zweck der Mitgliederwerbung mitteilen. Ein solches Verlangen kann laut einem aktuellen Urteil des BAG nicht auf die grundgesetzlich geschützte Koalitionsbetätigungsfreiheit gestützt werden.

Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen

In nur 30 Minuten erfahren Sie, wann Sie die Zustimmung verweigern und wie Sie darüber hinaus mitbestimmen können.

Gesamtumstände können Zweifel an Attest aus dem Ausland begründen

Laut einem Urteil des BAG können Arbeitgeber auch außerhalb der EU ausgestellte Krankschreibungen anzweifeln. Hierfür gelten dieselben Kriterien wie bei einem deutschen Attest. Bestehen danach ernsthafte Zweifel am Beweiswert der AU, muss der Arbeitnehmer weitere Beweise vorlegen, um seine Arbeitsunfähigkeit zu belegen.

Mangels Vorsatz: Kein Schmerzensgeld für simulierten Raubüberfall

Kurioses Urteil des LAG Rheinland-Pfalz: Erleidet eine Beschäftigte infolge eines vom Arbeitgeber am Arbeitsplatz simulierten Raubüberfalles einen psychischen Schaden, so besteht in der Regel trotz Anerkennung des Ereignisses als Arbeitsunfall kein Anspruch auf Schmerzensgeld.

Schmähkritik gegenüber Arbeit­geber rechtfertigt Abmahnung

Beschäftigte dürfen ihren Arbeitgeber kritisieren, sofern die Kritik sachlich begründet ist. Auch eine zugespitzt und polemisch formulierte Kritik ist grundsätzlich vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Wird der Arbeitgeber hingegen herabgewürdigt und diffamiert, handelt es sich um unzulässige Schmähkritik, die eine Abmahnung rechtfertigt.
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