Ersatzmitglieder müssen kurzfristig geladen werden
Sagt ein geladenes Betriebsratsmitglied seine Teilnahme an einer Betriebsratssitzung kurzfristig ab, kann der Vorsitzende verpflichtet sein, ein Ersatzmitglied per Telefon oder auf elektronischem Weg zur Sitzung einzuladen.