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Autor: cheliu

Ersatzmitglieder müssen kurzfristig geladen werden

Sagt ein geladenes Betriebsratsmitglied seine Teilnahme an einer Betriebsratssitzung kurzfristig ab, kann der Vorsitzende verpflichtet sein, ein Ersatzmitglied per Telefon oder auf elektronischem Weg zur Sitzung einzuladen.

Jobabsage nach ärztlichem Veto ist keine Diskriminierung

Klare Ansage: Laut einem Urteil des ArbG Siegburg liegen die Voraussetzungen einer Diskriminierung wegen einer Schwerbehinderung nicht vor, wenn ein öffentlicher Arbeitgeber eine Einstellungszusage gegenüber einem schwerbehinderten Bewerber aufgrund eines ärztlichen Attests widerruft.
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