Abweg aufgrund Unterzuckerung: Kein Versicherungsschutz bei Unfall
Ein Unfall, der sich auf dem unmittelbaren Weg zur Arbeitsstätte oder auf dem Rückweg ereignet, ist als Wegeunfall vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst. Auf Abwegen besteht zumeist ein Unfallschutz. Wer aufgrund Orientierungslosigkeit infolge Unterzuckerung auf einen Abweg gerät und verunfallt, ist nicht versichert.